Hallo Ihr Lieben,
ist ein priater Sandweg, der auch öffentlich genutzt wird, öffentlich?Also, ich meine, kann sich ein Wanderer darüber beschweren, dass die Bäuerin unvollständig gekleidet ist? Oben ohne beim Fahren des Schleppers. Überall ohne aus Lust und Liebe. Wie es ihr Spass macht.
Es sind Schilder angebracht : „Privatweg“.
Eure Bäuerin.
Nur ernst gemeinte Antworten sind erwünscht.
ist ein priater Sandweg, der auch öffentlich genutzt wird,
öffentlich?Also, ich meine, kann sich ein Wanderer darüber
beschweren, dass die Bäuerin unvollständig gekleidet ist?
Oben ohne beim Fahren des Schleppers.
kommt drauf an. hängt er schon? beeinträchtigt er das lenken des fahrzeugs? und hat der schlepper eine geschlossene kabine?
Hallo bäuerin,
obwohl unvollständige Bekleidung/Nacktheit einen Bezug zu „Lust und Liebe“ begründen könnten, geht es in Deinem Post um eine rechtliche Frage, die ggf. in entsprechender Form im „Rechtsbrett“ beantwortet werden könnte . . .
Wobei natürlich grundsätzlich gilt, dass sich ein „Wanderer“ auch beschweren könnte, wenn die Bäuerin vollständig bekleidet wäre - wie wollte man ihm das nehmen?
Servus
Naja, dürfen darf er schon. Was es zum Ausdruck bringt, ist eine andere Frage. Er outet sich gewissermaßen als entweder Frauenhasser oder verklemmter Spießer, je nachdem.
Gruß,
Branden
Hi,
eigentlich ist ein Privatweg ein Weg auf dem kein Anderer etwas verloren hat -> Privatweg und Betreten verboten als Kennzeichnung. Es sei denn, die Ausweisung dient dem Zweck der Gefahrenabwehr -> Privatweg und Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr als Kennzeichnung.
Im letzteren Fall ist also durchaus mit Menschen zu rechnen, die sich am Erscheinungsbild der Bauersfrau mit blankgezogenem Busen negativ erregen. Dies könnte durchaus rechtliche Konsequenzen haben. Da wäre aber diese Frage im Rechtebrett besser aufgehoben.
Persönlich gesehen, kann ich mir so etwas als Hingucker vorstellen wobei da schon ästhetische Grenzen vorhanden sind. Dennoch würde es mir niemals einfallen damit den Staat zu belästigen. Vllt. bringt das rechtzeitige Aufsetzten einer Sonnenbrille schon Linderung.
Schmunzelnde Grüße vom Raben
Hallo
kann sich ein Wanderer darüber
beschweren, dass die Bäuerin unvollständig gekleidet ist?
Ganz bestimmt KANN er das.
Um die Situation besser einschätzen zu können:
Gibts Fotos?
Nur ernst gemeinte Antworten sind erwünscht.
Achso. Schade.
Hans
Hallo,
ja, er kann sich beschweren,
ja, er kann sie sogar anzeigen
ja, er kann sie auffordern, sich zu bedecken!
was dabei rauskommt zeigt dann immer der einzelfall 
hth
Schmuddelige Spielchen
Servus,
„beschweren“ kann man sich über jeden Fetisch, auch den ganz persönlichen von jemandem, der seine schwülen Fantasien als Fake in so einem Forum wie diesem hier postet und sich daran aufgeilt.
Es liegt aber in der Natur eines Fetischs, dass es an ihm nichts ändert, wenn sich jemand über ihn „beschwert“; von daher kann mans genauso gut auch bleiben lassen.
Das macht es nicht weniger ekelhaft, wie Du hier einen ehrenwerten Berufsstand zu deiner Wichsvorlage machst.
Hab mal die Traute und erzähl deine „bäuerin“-Fantasien nicht anonym und verkniffen mit feuchten Fingern hier im Forum, sondern offen und gradaus z.B. am Samstagabend im Deutschen Haus zu Fuhrberg - ich könnte mir vorstellen, dass die verständlichen, wenn auch vielleicht unangemessenen Reaktionen der dortigen Bauern zwar kurzfristig recht ungesund für dich, aber langfristig heilsam für deinen Sparren sind.
Gruß
MM
Hallo,
ja, er kann sich beschweren,
ja, er kann sie sogar anzeigen
ja, er kann sie auffordern, sich zu bedecken!
Was man dann als Belästigung auslegen könnte !
was dabei rauskommt zeigt dann immer der einzelfall
hth
Hallo,
ja, er kann sich beschweren,
ja, er kann sie sogar anzeigen
ja, er kann sie auffordern, sich zu bedecken!Was man dann als Belästigung auslegen könnte !
subusumier die belästigung da mal bitte kurz durch, ich sehe aber nichtmal ansatzweise, das der § 238 da passen soll…
Hallo MM,
Das macht es nicht weniger ekelhaft, wie Du hier einen
ehrenwerten Berufsstand zu deiner Wichsvorlage machst.
beschwerende Wanderer?? Nein im Ernst, sie ist doch nur die Frau eines Bauern ohne selbst Bäurin zu sein. Zudem erlebt sie ja gerade ihren ersten Frühling mit neuer Ausrichtung und ohne alten Esel, so dass auch die dortigen Bauern eher ihren Kollegen bedauern als ihm das anzulasten. Das ganz schnell Bild oder RTL das Recht der beiden frisch Verliebten mit erläuternden Fotos aufdröseln ist natürlich abzusehen.
Gruß
achim
Wäre es zuviel verlangt, auch das entsprechende Gesetz zu nennen.
Wäre es zuviel verlangt, auch das entsprechende Gesetz zu
nennen.
hierfür?
Was man dann als Belästigung auslegen könnte ! … mehr auf http://w-w-w.ms/a5edn0
da passt das nur das stgb, wenn man schon solche aussagen macht, wie „Belästigung“ sollte man wenigstens wissen, was das ist
Ich zumindest habe bei meiner Ausbildung gelernt immer das jeweilige Gesetz zu den §§ hinzuzufügen.
Du solltest dich auch daran halten.
das haben wir an deiner „Beästigung“ ja gesehen, da steht ja alles drin, was man braucht.
ok, hausnummer, gesetz und das land, wo es das gesetz geben soll fehlen, aber sonst ist alles da.
aber hier geb ich dir die chance, nenn uns doch mal die norm, die zu belästigung gehört.
Hi Achim,
„sie“ - d.h. vermutlich er - gibt vor, die Fahrerlaubnis Klasse T oder wenigstens L zu haben, hat gleichzeitig keine Ahnung von Milchviehhaltung und stellt sich vor, eine Bäuerin vertreibe sich die Zeit mit Treckerfahrn und dabei russische Volkslieder hörn: D.h. von der Arbeit mit Landmaschinen hat er auch keine Ahnung.
Fazit: Er ist ein ganz armseliger Wichser.
Schöne Grüße
MM