Darf Stellungnahme verweigert werden?

Guten Tag zusammen
Ich habe mal wieder eine frage.
undzwar darf ein Strafgefangener in der Jva eine Stellungnahme Verweigern???

Es gab Ärger zwischen zwei Strafgefangenen jetzt will die Jva eine Stellungnahme vom Vorfall von den Strafgefangenen haben. Können diese Strafgefangenen die Stellungnahme verweigern???

Gibt Vollzugtechnische Nachteile für die Strafgefangenen wenn sie die Stellungnahme verweigern?

vielen Dank.

Hallo,

Es gab Ärger zwischen zwei Strafgefangenen jetzt will die Jva
eine Stellungnahme vom Vorfall von den Strafgefangenen haben.
Können diese Strafgefangenen die Stellungnahme verweigern???

sicher können sie das.

Gibt Vollzugtechnische Nachteile für die Strafgefangenen wenn
sie die Stellungnahme verweigern?

Nachteile nicht, aber die Vergünstigungen werden sicher nicht mehr gewährt. De facto kommt das auf das selbe hinaus. Ungeachtet dessen können natürlich wegen des „Ärgers“ Sanktionen drohen.

Gruß

S.J.

Hallo,

um das zu präzisieren: Niemand muss sich selbst belasten.

Aber es hat auch niemand einen Rechtsanspruch vorzeitig auf Bewährung entlassen zu werden.

Viele Grüße
Lumpi