angenommen, eine Person A wird von einem GEZ-Kontrolleur besucht, A lässt den Mann aber nicht rein, weil er gerade Geburtstag feiert und grundsätzlich keinem ungebetenem Besuch aufmacht. Daraufhin behauptet der GEZ-Kontrolleur an der Sprechanlage, es ginge um das Fernsehgerät, das man angemeldet habe, woraufhin A sagt, er habe keinen Fernseher und der GEZ-Mann behauptet „doch, den haben Sie“. A verabschiedet sich daraufhin und beendet das Gespräch. 1 Woche später bekommt A Post von einem beauftragten „Servicebüro“ des SWR, der ihn darauf hinweist, dass der Besuch vom GEZ-Mann rechtens war und auch sonst allerlei rechtliche Grundlagen erörtert, der eigentliche Inhalt des Briefes lautet: Sie haben angegeben, Rundfunkempfangsgeräte zu besitzen aber nicht angemeldet, darum hat dies der GEZ-Mann für sie unternommen, dies sei auch ohne Unterschrift rechtens und A solle bald eine Anmeldungsbestätigung der GEZ erhalten.
Inwieweit hat ein Mitarbeiter (oben „GEZ-Mann“) einer vom SWR beauftragten Firma denn die Möglichkeit, einfach irgendeine nichtgegebene Auskunft in eine Anmeldung bei der GEZ umzumünzen?! Ohne Unterschrift, ohne sich zu vergewissern, mit wem er überhaupt spricht und obendrein noch das Gegenteil der eigentlichen Angabe! Wie sieht es da rechtlich aus? Ist so eine Anmeldung wirklich rechtens oder ist das ein Trick um evtl Schwarzseher zu finden?
es geht hier nicht um mich, sondern um A
außerdem ist es vollkommen uninteressant, ob A irgendetwas hat, weil er als Student ohne Einkommen bei seinen Eltern im Haushalt lebt, die ihre Geräte angemeldet haben.
Im Übrigen hilft A die Antwort „Keine AhnunG“ auch nicht weiter.
Aber in der Zwischenzeit habe ich herausgefunden, dass das ganze unter „Zwangs-“ oder „Fremdanmeldung“ läuft und das quasi jeden treffen kann. Jeder kann jeden anmelden. Und der Betroffene muss sich dann mit der GEZ rumschlagen, denn es ist eine Grauzone.
vorab - ich bin kein Spezialist für GEZ-Fälle. Die Vorgehensweise der GEZ kann manchmal schon sehr grenzwertig sein, ich kenne da „jemand“, der auch schon das fragwürdige Vergnügen hatte mit der GEZ herumzustreiten (wobei es hier um Zweitgeräte ging).
Nach §3 muss jeder Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang unverzüglich der zust. Landesrundfunkanstalt anzeigen. Die notwendigen Daten, die mitzuteilen sind, sind in Absatz 2 aufgelistet. Ausnahmen bestehen verkürzt für Zweitgeräte (§5) und bei Befreiung (§6).
Kommen wir zu §4 Absatz 5: Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen >>>tatsächliche Anhaltspunkte können Auskunft verlangen) eingeleitet werden. Das wäre z.B. der Fall wenn ein GEZ-Vertreter vor einer Wohnungstüre steht und hört, dass ein Radio/Fernseher läuft, das/der aber nicht angemeldet ist.
So und hier wird’s im fiktiven Fall fraglich - was sind denn die tatsächlichen Anhaltspunkte? Sind es nur Vermutungen - dann wäre das m.E. nicht ausreichend.
Um den Fall richtig zu bewerten benötigt man den Text des Schreibens, den das Servicebüro A zukommen hat lassen.
Da sollte also der Spezialist ran - ein Rechtsverdreher.
Grüße who_knows
PS: Obwohl ich mit den Methoden der GEZ nicht immer einverstanden sein kann, besteht für mich jedoch kein Zweifel, dass Rundfunkgebühren notwendig sind. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, muss sie eben auch bezahlen.
Alles Schall und Rauch - nun ein weiterer Trick die Leute in die Enge zu treiben.
Wer sagt das A wirklich Inhaber der Wohnung war und nicht irgend wein Gast der Feier?
Schreiben in den Reißwolf - gültig sind nur Verträge die beiderseitig unterschrieben sind.
Wo kämen wir hin, wenn jeder einen Vertrag ins Leben ruft und die zweite Seite sich ihrem Schicksal fügen muss?
Gruss Barbara Natzschka
Danke für deine ausführliche Antwort.
Erstmal möchte ich klarstellen, dass A sich keine Leistungen erschleicht, sondern seine Eltern den Haushalt bereits angemeldet haben und er als Student ohne Einkommen nicht gebührenpflichtig ist.
Darum ist diese Situation auch so eigenartig, eigentlich sollte die GEZ das ja selbst wissen. A vermutet, dass die GEZ nur überprüfen möchte, wieso A nicht schon angemeldet ist und ob er evtl einen eigenen Haushalt führt.
Laut dem RGebStV ist A aber nicht verpflichtet, sich anzumelden und damit auch nicht verpflichtet, irgendwelche Auskünfte zu erteilen. Außerdem möchte A möglichst wenig Zeit und Nerven investieren, um die Sache zu klären.
Allerdings scheint es in anderen Fällen tatsächlich nicht eindeutig gewesen zu sein, ob so eine „Zwangsanmeldung“ rechtens ist, vor allem kann A einfach fast nicht dagegen vor gehen, denn Widerspruch kann erst gegen den Gebührenbescheid der GEZ eingelegt werden, die sich dann im Normalfall einfach dumm stellt.
Eines steht jetzt jedenfalls fest, sollte A einmal einen eigenen Haushalt führen, wird er niemals GEZ-Gebühren zahlen, obwohl er dies bisher vor hatte.
Aha, das ändert den Sachverhalt etwas - zumindest aber wissen wir mehr über den fiktiven Casus des leidgeplagten A.
Hmm, die Gründe warum man eine Befreiung beantragen kann sind leider sehr beschränkt. Einfach „nur Student“ zu sein, reicht meines Erachtens leider nicht aus.
A sollte sich mal den §6 genau ansehen und schauen ob er vielleicht darunter fällt.
Daneben sollte A mal eine Recherche im Forum machen, denn ich glaube die Frage kommt öfter mal vor.
LG an unentschieden
(und richte dem A, wenn du ihn je einmal sehen solltest, aufmunternde Grüße aus)
A ist ja nur fiktive Person eines Gedankenexperiments
Trotzdem würde er sich sicherlich sehr über die Grüße freuen und zurückgrüßen.
Also ich habe mir diesen RGebSTV um den es geht, schon x-mal durchgelesen und finde die Situation Student ohne Einkommen im Haushalt der Eltern nicht - aber auf der Seite der gez wird bei „gebühren“ ganz klar festgestellt, dass A in dem Fall nicht anmeldepflichtig ist. Insofern geht es auch nicht um „befreien“ sondern um das „gar nicht erst angemeldet werden“
ich fürchte allerdings, mir bleibt nur der Rechtsweg
Ein Kontrolleur von der GEZ hat grundsätzlich keine Befugnisse, eine Wohnung zu betreten, und es ist auch völlig in Ordnung, ihm den Zutritt zu verweigern. Reinlassen muss man nur bei Gefahr o.ä., d.h. Polizei bei Gefahr im Verzug z.B. - sei es, dass Rauch aus der Wohnung kommt. Solche Sachen. Ansonsten hat man Hausrecht und darf ohne Begründung jeden vor der Tür stehen lassen.
Man ist allerdings verpflichtet, der GEZ die Wahrheit über vorhandene Geräte mitzuteilen. Hat man dies getan, so muss der Kontrolleur dies hinnehmen und so eintragen. Trägt er etwas anderes ein, so muss er dies bezeugen, dass er etwas anderes gesehen hat oder derjenige ihm etwas anderes erzählt hat. Das dürfte schwer zu beweisen sein für die GEZ. Es sind die Argumente, die Sie bereits genannt haben: ohne Unterschrift, ohne zu wissen, mit wem er redet - kann ja auch ein Freund die Tür aufmachen etc.
D.h. ich würde natürlich dem Absender des Briefes Recht geben, dass der GEZ-Kontrolleur vorbeikommen und fragen darf, jedoch wohl etwas missverstanden hat, da keine Geräte vorhanden sind. Darauf freundlich aber bestimmt hinweisen und auf Rückgängigmachung pochen. Ansonsten eine Anzeige gegen den GEZ-Mann erwägen.