Darf Tarifvertrag Gewerkschaft vorschreiben?

Ist es allgemein möglich, dass mir mein Arbeitgeber durch den bei ihm geltenden Tarifvertrag die Zugehörigkeit in einer bestimmten Gewerkschaft vorschreibt bzw mich dazu verpflichtet?? Als Hintergrundinfo: Mein Arbeitgeber ist ein gewerkschaftsnaher Verein, alle Angestellten sind Mitglied in einer bekannten großen Gewerkschaft.
Ist das rechtlich möglich? Und wäre es für meinen Arbeitgeber möglich, meinen Beitritt zu überprüfen? Datenschutz?

Hallo Plueschmaus,

mir ist ein solches Vergehen nicht bekannt, kann mir aber durchaus vorstellen, dass sowas möglich ist. Bei Kirchen wird sowas ja auch in ähnlicher Art und Weise betrieben.

Du wirst sicher deine Gründe haben warum du die Mitgliedschaft ablehnst. Ich als aktiver ehrenamtlicher Gewerkschafter würde jedoch von einem Angestellten einer Gewerkschaft bzw. einer gewerkschaftsnahen Organisation “erwarten“, dass dieser sich mit eben dieser Gewerkschaft identifiziert und dies selbstverständlich mit einer Mitgliedschaft zum Ausdruck bringt.

Eventuell gibt es Regelungen zur Übernahme des Beitrages im Tarifvertrag, falls dieser das “Problem“ darstellt.

Ich hoffe ich konnt etwas helfen. Ggf. würde ich mich mal nach dem entsprechenden Tarifvertrag umsehen wenn du mir mitteilst welcher das ist.

Viele Grüße,

FAHA

Guten Tag,

ein Tarifvertrag darf keine Gewerkschaftsmitgliedschaft vorschreiben, er darf aber Leistungen nur auf Gewerkschaftsmitglieder beschränken.
Allerdings haben Gewerkschaften als Arbeitgeber das Recht, vom sog. „Tendenzschutz“ Gebrauch zu machen wie zB auch Kirchen, Parteien oder Arbeitgeberverbände.
Wie weit dieser Tendenzschutz gehen kann, muß im Einzelfall geprüft werden.
Als Arbeitnehmerin sollte man sich jedenfalls VORHER Gedanken darüber machen, wie man zum Arbeitgeber steht, bevor man einen Arbeitsvertrag unterschreibt. Dies scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein, da Ihnen ja offensichtlich noch nicht mal die grundlegende Begrifflichkeit klar ist.

&Tschüß
Wolfgang

Hi,
wenn es so ist, wie ich annehme, handelt es sich um einen „Tendenzbetrieb“. Dann darf er das vorschreiben. Ist ähnlich, als wenn Du in einer kirchlichen Einrichtung arbeiten willst und man voraus setzt, dass man Mitglied der Kirche ist.
Die Überprüfung würde erfolgen durch eine Selbstauskunft, die Du erteilen müsstest.
Gruß
Ernesto

Na Hallo,

das ist ja echt super. Na klar darf er das, weil er ja auch die Entlohnung, bzw. den Rahmen des Arbeitsverhältnis (Urlaub u.s.w.) nach dem Tarifvertrag ausrichtet.
D.h. die vertragliche Bindung baut auf eine tarifliche Bindung. Tarifliche Bindungen entstehen zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft - die Gewerkschaft sind die Mitglieder. Also haben auch nur Mitglieder Anspruch.
Also: rein in den Haufen :wink:
Ps: sei froh, dass es die noch gibt, wer sonst würde denn noch für Lohnerhöhungen sorgen???

Viel Glück!

Lieber Wolfgang,

vielen Dank für den ersten Teil ihres Beitrags, der mir durchaus weitergeholfen hat.
Zum zweiten Part möchte ich hinzufügen, dass ich mich eben genau in der Sortierungsphase des „vorher“ befinde, deren Übergehung Sie mir vorwerfen. Demnach sind mir auch bis dato keine vertraglichen Details bekannt, so dass ich auf diese vage Anfrage hinsichtlich eines potentiellen AGs augewichen bin. Ich wäre daher dankbar, wenn Sie angesichts ihrer Unwissenheit hinsichtlich der Rahmenbedingungen mit diversen Unterstellungen und Einschätzungen meiner Person zurückhaltender wären.
Vielen Dank.

Das weiß ich nicht.
Aber: Darf eine Kirche vorschreiben, dass man Kirchenmitglied ist? Da sagen deutsche Arbeitsrichter: Ja!
Also?
Gruß
U.Daniel