Was stört Dich daran ?
Und das der Verkauf, das Verkaufsgespräch, in der Stunde vorgenommen wurde sagst Du. Stunden haben auch Vor- und Nachlauf. oder gehört zur Ergo auch ein „Verkaufsgespräch“ ? 
Du könntest doch den Verkauf jederzeit rückabwickeln, wenn Du damit nicht einverstanden wärest. Zumal es ja nicht bei den 50 € bleibt, es werden Folgekosten für den Vertrag /Guthabenkarte anfallen.
Wenn Du es nicht willst, zurück damit.
Frage dein Kind doch lieber mal (oder gleich den Therapeuten ?) wie es zum Kauf kam. Irgendwie muss ja das Gespräch auf den Handywunsch gekommen sein. „Ich habe da was für Dich, willst Du das vielleicht haben… ?“
Oder unterstellst Du der Therapeut hat im Wartezimmer eine Auslage mit Gebrauchtwaren ausgestellt, die verkäuflich wären ? Fände ich ziemlich befremdlich.
Und hier hat sicherlich nicht ein Therapeut etwas verkauft, sondern die Privatperson, die auch als Therapeut arbeitet.
Korrekt war das nicht, das ist klar. Er hätte dich vorher fragen müssen ob Du damit einverstanden bist. Aber, wie gesagt, frage dein Kind wie das Gespräch auf das Thema Handy kam.
MfG
duck313