Wenn vor dem Grundstück kein Bürgersteig, keine Fahrbahn, sondern nur ein 2,50m breiter Grünstreifen liegt, dürfen dann die Flügel der Toreinfahrt auch nach außen öffnen? Wo ist dies ggf. geregelt? Wer entscheidet darüber?
Über hilfreiche Hinweise würde ich mich freuen.
Wer entscheidet darüber?
Ganz einfach: Der Eigentümer des Grünstreifens.
Gruß
smalbop
Wer entscheidet darüber?
Ganz einfach: Der Eigentümer des Grünstreifens.
Keine allgemeine Regelung? Das macht die Lage ja überschaubar
Danke für die schnelle Antwort
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Hallo
Keine allgemeine Regelung? Das macht die Lage ja überschaubar
Ich habe nicht behauptet, dass es keine allgemeine Regelung gibt. Die gibt es schon. Sie besagt nur eben, dass der Eigentümer zu entscheiden hat:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__903.html
Jedoch: Wer fragt erhält Antworten, und so lange es niemanden stört…
Gruß
smalbop
Und hier noch speziell zum Luftraum über Grundstücken:
Danke!
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