Darf Toreinfahrt zur Straße öffnen?

Wenn vor dem Grundstück kein Bürgersteig, keine Fahrbahn, sondern nur ein 2,50m breiter Grünstreifen liegt, dürfen dann die Flügel der Toreinfahrt auch nach außen öffnen? Wo ist dies ggf. geregelt? Wer entscheidet darüber?
Über hilfreiche Hinweise würde ich mich freuen.

Wer entscheidet darüber?

Ganz einfach: Der Eigentümer des Grünstreifens.

Gruß
smalbop

Wer entscheidet darüber?

Ganz einfach: Der Eigentümer des Grünstreifens.

Keine allgemeine Regelung? Das macht die Lage ja überschaubar :smile:
Danke für die schnelle Antwort

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Hallo

Keine allgemeine Regelung? Das macht die Lage ja überschaubar

Ich habe nicht behauptet, dass es keine allgemeine Regelung gibt. Die gibt es schon. Sie besagt nur eben, dass der Eigentümer zu entscheiden hat:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__903.html

Jedoch: Wer fragt erhält Antworten, und so lange es niemanden stört…

Gruß
smalbop

Und hier noch speziell zum Luftraum über Grundstücken:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__905.html

Danke!

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