Darf uns unser Neuer Vermieter wegen Eigenb. kündi

Hallo

Wir Haben gerade erfahren, das unsere Wohnung in der wir seid genau einem Jahr wohnen den Besitzer gewechselt hat.
Der alte Vermieter wollte uns als langfristige Mieter haben und sprach auch immer von einem langjährigen Mietvertrag.
Welchen wir aber nie aufgesetzt haben.

Natürlich haben wir diese Wohnung renoviert und viel Zeit und auch Geld investiert, da wir hier lange wohnen bleiben wollten.

Jetzt nach dem Verkauf müssen wir zum 01.02.2011 hier raus.

Das alleine ist ja schon doof genug, aber was ist mit der Arbeit und dem Geld was wir hier „versenkt“ haben ?

Gibt es da irgendeine Möglichkeit etwas wieder zu bekommen ?

Immerhin haben wir die Wohnung in dem letzten Jahr erst wirklihc wohnbar gemacht!

Mit etwas verzweifelten Grüßen

Lasar Kolja

Sofern Sie mit dem alten Vermieter keine Vereinbarung zum Mietvertrag über einen Kostenersatz für den Fall der frühzeitigen Beendigung des Mietvertrages getroffen haben, dann besteht für den neuen Vermieter keinerlei Verpflichtung, Sie zu entschädigen; die Investitionskosten wären in einem solchen Falle „versenkt“!

MoinMoin!
Natürlich „darf“ er den Mietern seiner Wohnung, die er wohl für sich selbst gekauft hat, eine Kündigung senden.
Die Frage muß aber richtig heißen: wäre so eine Kündigung auch rechtswirksam?
Und siehe da: NEIN!
Die Kündigung ist, so wie Sie´s geschildert haben, überhaupt nicht wirksam.
„Denn“, so das OLG in Lüneburg, „der berechtigte Wunsch, in sein Eigentum einzuziehen, ist zwar verständlich, aber nicht rechtens, denn hier liegt KEIN Eigenbedarf vor, da der (neue) Wohnungseigentümer hat ja (irgendwo) in (s)einer Wohnung wohnt und somit keinen „eigenen Bedarf“ an einer Wohnung hat“!

Wenn Sie nun also Lust auf einen Umzug haben, würde ich vorher dem neuen VM schreiben, daß Sie nicht nur die Umzugskosten - sondern auch Ihre bereits getätigten Investitionen erstatten haben möchten, da Sie ansonsten „bis zum St.Nimmerleinstag“ dort wohnen bleiben werden. (Ein kleiner -mündlicher- Hinweis auf Ihre „baldige Höherstufung Ihrer Schwerbehinderung“ tut da auch manchmal Wunder…)
Der neue Eigentümer hat nämlich nicht nur die Wohnung gekauft, sondern auch „Mann und Maus“ und Sie und die Ihren verpflichtend mit übernommen und tritt in die Fußstapfen Ihres alten VM, mit allen (alten) Rechten und Pflichten. Sie brauchen dazu gar keinen Mietvertrag.
Und Eigenbedarf ist der wohl am schwersten durchzusetzende Kündigungsgrund, wenn man als VM nicht zufällig im „Pik-Ass“ wohnt oder gänzlich auf der Straße steht.
Es empfiehlt sich für Sie zu dem Thema auch der Besuch beim Mieterverein!
Viel Glück!
MK

MoinMoin,

hab zufällig grade dies hier für Sie zu diesem Thema gefunden:

http://www.palm-bonn.de/wohnungskauf.htm

hallo,
ich glaube nicht, das Sie etwas Geld wieder bekommen. Es ist nix schriftliches festgelegt worden.Es sind aber hier bestimmt Experten, die besser bescheid wissen.

lisa

Hallo Kolja82,

Sie haben grobe Fehler gemacht, die teuer werden können.

Leider haben Sie keinen Mietvertrag mit der Absichtserklärung auf ein Langzeitmietverhältnis.
Bei mündlich zustande gekommenen Mietverträgen gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB.
Was die getätigten Investitionen angeht hätten Sie einen Zusatzvertrag machen sollen, der für den Fall der Kündigung eine Vergütung für die Investitionen vorsieht.

Einesteils kann man dem Besitzer nicht verbieten sein Eigentum zu verkaufen - dann aber sollte er bedenken, welche Zugeständnisse, sprich Verträge er mit Ihnen eingegangen ist. D.h. eigentlich ist der alte Besitzer Ihnen gegenüber in der Bringschuld.
In notariellen Kaufverträgen ist es so geregelt , dass bei Besitzübernahme der neue Besitzer nur in die, in schriftlicher Form vorliegenden Verträge eintritt.

Bitten Sie den alten und neuen Besitzer um ein Gespräch wegen der Übernahme des Mietverhältnisses, Eigenbedarfskündigung, weiteren Vorgehensweisen etc.

  1. Erklären Sie dem neuen Besitzer Ihren Standpunkt und wie der Mietvertrag zustande kam.
  2. Erläutern Sie Sie den Zustand vor Bezug. Mit dem Vorbesitzer als Zeugen ( auch andere Personen oder Photos) beweisen, was Sie an Arbeiten und Material eingebracht haben und dies sauber dokumentiert dem neuen Besitzer vorlegen.
    Die Arbeiten müssen fachgerecht und sauber ausgeführt sein !
  3. Entweder sind die Besitzer bereit Ihnen eine Vergütung zu zahlen, dann ist das Verhandlungssache.
  4. Wenn keine Einigung würde ich zur Diskussion stellen den alten Zustand wieder herzustellen, bzw. alles zurück zu bauen. Das will der neue Besitzer wiederum nicht.
    Beste Grüße
    hardy

Hallo!Meines erachtens habt ihr den Fehler gemacht und es nicht in einem Mietvertrag festgehalten !Oder ihr hab nicht mal einen Mietsvertrag gemacht!Da habt ihr leider schlechte Karten!Es tut mir leid für euch,aber ihr seit wohl zu ehrlich und gutgläubig für diese Welt!Ich hab damals bei meinem Mietsvertrag auch nicht augepasst!LG in der Hoffnung das ihr vieleicht doch noch mit dem Vermeiter zur einigung kommt!Viel Glück wünscht euch Veronika!

Ich fürchte, ohne Mietvertrag haben Sie hier wenig Chancen. Sie könnten ja mal versuchern, bei dem Neuen Besitzer die Kosten geltend zu machen. Aber ich denke, da werden Sie nicht viel Glück haben. Ich weiß auch nicht, welche Veränderungen Sie vorgenommen.

Herta Bassauer

Hallo,
diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Bitte bei einem Anwalt anfragen.

Gruß
Udo