Darf Verein Lokal-Pächter untersagen, best. Veranstaltungen abzuhalten

Kann ein Verein dem Pächter seiner Gaststätte untersagen, das dieser die Räumlichkeiten einer bestimmten Partei zur Verfügung stellt. Fakt ist:

Der Verein (hier nicht relevant, ob z. B. Wanderverein oder anderer) hat seine Vereinsgaststätte verpachtet. Der Pächter hat erlaubt, evtl. auch selbst initiiert, dass der neu gegründete OV einer Partei, deren führenden Köpfe in der Landes- und Bundespolitikk immer wieder durch undemokratische Äußerungen auffallen, monatlich einen Stammtisch abhalten kann.

Der von uns kontaktierte Vereinsvorstand ist der Auffassung, der Verein habe hicht das Recht, diese Stammtische zu verbieten. Ist das so? Muss der Verein tatenlos zusehen, was der Pächter in den gemieteten Räumen veranstaltet?

Das kommt auf die Inhalte des Pachtvertrages an!

Grundsätzlich hat der Pächter das Hausrecht und der Verpächter kann nicht aufgrund seiner eigenen politischen Einstellung hier einfach so verbieten.

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Zunächst einmal wäre hier der Pachtvertrag im Detail auf Rechte des Verpächters zu prüfen, die er hier zulässigerweise ausüben kann. Solche Rechte sind in professionell gemachten Pachtverträgen je nach Gegenstand durchaus zu finden. Leider muss man bei Vereinsgaststätten davon ausgehen, dass diese selten mit solchen Verträgen verpachtet werden, sondern eher auf mehr oder weniger Handschlag/von juristischen Laien geschriebenen Vereinbarungen.

Aber auch ohne ausdrückliche Regelungen gibt es nebenvertragliche, allgemeine Treuepflichten, die nicht Details regeln, sondern in den Themenkomplex „Treu und Glauben“ fallen. Also was darf die andere Seite billigerweise erwarten, dass die andere Seite tut oder unterlässt, auch ohne dass man dies ausdrücklich regelt. Also z.B. ein Plakat aufzuhängen, in dem der Verein oder dessen Organe beleidigt wird, muss man nicht ausdrücklich verbieten, sondern das darf man einfach billigerweise erwarten.

Auch wenn durch die Abhaltung des von Dir angesprochenen Stammtisches der Verein in die Öffentlichkeit gezerrt wird, und das Ansehen des Vereins darunter leidet, dass er als ein Verein wahrgenommen wird, der einer bestimmten politischen Überzeugung und Partei nahe stehen würde (die nicht irgendeine Partei ist, sondern je nach Bundesland mehr oder weniger deutlich formuliert als verfassungsfeindlich gilt), ist es denkbar hierin einen Verstoß gegen eine solche Treuepflicht zu sehen.

Man müsste sich jetzt mal ansehen, ob es dazu bereits einschlägige Rechtsprechung gibt.Ich habe keine entsprechenden Urteile im Kopf.

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Danke für die Info!

Danke für die ausführliche Antwort. Ich hattemitdas verbitn einfacher vorgestellt. Das Bundesland ist Bayern.