Darf Verein Videos von Konzerten online stellen ?

Frage darf ein Musikverein Videos von Konzerten in denen Gema-pflichtige Stücke gespielt werden auf der eigenen Homepage veröffentlichen.

Der Betreiber der Vereinsseite erklärt auf der Seite das die Videos eingesendet wurden. (Also nicht selbst erstellt).

Ändern das was am Sachverhalt ? Dürfen diese Video`s ohne fällige GEMA-Gebühr auf der Seite veröffentlicht werden ?

Wie verhält sich das bei CD-Aufnahmen ? Dürfen kurze Hörproben auf der Seite online gestellt werden ?

Hallo,

ich bitte Sie sich bei dieser Gelegenheit mal mit YOUTUBE in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie Videos auf YOUTUBE online stellen, sollten Sie die GEMA-Frage übergehen können, warum nutzen Sie bspw. als Präsentationshintergrundmusik nicht FreeRaps oder sowas. Es gibt im Internet genug Lizenzfreies.

MfG

R. Fritzlar
CPO-TEAM DEUTSCHLAND e.V.

Tut mir leid, darauf kann ich leider mangels Wissens nicht antworten :smile:

Hallo Sandmann,
bin hier leider überfragt.
Gruß
KUBO

Ist die Wiedergabe von GEMA-Material im Internet kostenpflichtig?

Ja. Wer musikalische Werke ganz oder in Ausschnitten online anbietet, muß hierfür bei der GEMA eine Lizenz einholen. Das gilt beispielsweise auch für einen E-Commerce-Tonträgerladen wie Amazon, der einzelne “Soundschnipsel” zum Probehören bereitstellt. Inzwischen hat die GEMA für die Online-Nutzung spezielle Tarife entwickelt. Die Tarife unterscheiden u. a. zwischen Download und Streaming. Es gibt auch einen eigenen Tarif für Web-Radios.

Quelle: http://www.gemarecht.de/internet/

Tut mir leid kann leider nicht helfen

Grüße
www.kinder-frauenhaus.de