Darf Vermieter bei Heizungsablesung unangekündigt mit in die Wohnung?

Also, dass der Vermieter nicht unangekündigt in die Wohnung darf, habe ich schon herausgelesen. Doch darf er bei der Heizungsablesung des Energieversorgers, die angekündigt ist, mit dem Messtechniker durch die Wohnung? Er selbst hat sich vorher nicht angekündigt.

Eigentlich hat er sich anzumelden. Er hat ja mit der Ablesung nichts zu tun.
Hat er einen zwingenden Grund genannt ? Wohl kaum.

MfG

Hallo,

keine Ahnung, aber was spricht dagegen?!
Was wäre wenn der Vermieter die Ablesung selbst übernimmt?!

Gruß

Der Gesetzgeber verbietet einem Vermieter, dass er unangemeldet oder auch bei Abwesenheit des Mieters nicht in die Wohnung darf. Du hattest einen Termin für den Ableser. Als Vermieter hätte ich dir vorher zwar mitgeteilt, dass auch ich als Vermieter dabei sein werde, aber ich sehe kein Problem darin. Du musstest sowieso anwesend sein. Du konntest genau schauen, was der Vermieter machte, ob er schnüffelte, unerlaubt Schränke geöffnet hat usw. Das hat er sicherlich nicht. Vielleicht wollte der Vermieter dir einen weiteren Besuchstermin ersparen und hat diese Gelegenheit genutzt, seinen rechtlich zustehenden Besichtigungstermin mit dem Ableser wahrzunehmen. Es bringt dir nichts, wenn du jetzt Stress machst. Ein gutes Verhältnis zwischen beiden Parteien ist besser als Erbsenzählen.

Selbstverständlich darf er das!
Das sollte doch kein Prblem sein, wenn man nichts zu verbergen hat.

Vielen Dank schonmal!
Es geht mir nur darum, dass ich die Wohnung bald verlassen werde und der Vermieter noch eine dicke Kaution von mir hat. Wie ich ihn kenne, wird er sehr korinthenkackermäßig, alles mögliche davon abziehen. Mit dem Hausfriedensbruch hätte ich somit ein Ass im Ärmel.

hallo - also er muß schon einen Grund haben,warum er da dabei sein will. Es geht ja bestimmt nur um deine Heizkörper in deiner Wohnung . auf der anderen Seite, was hast du dagegen,wenn er dabei ist? Fakt ist, ohne driftigen Grund, muss er nicht dabei sein.

Also ein Gericht würde diese Begehung nicht als Hausfriedensbruch betrachten, es sei denn, du hast ihm vor Betreten deiner Wohnung klipp und klar gesagt, dass er nicht eintreten darf. Dann sieht die REchtslage anders aus.

Hallo,

rein theoretisch darf er dies nicht. Wenn Sie ihn allerdings hereinlassen, ist dies eine Zustimmung Ihrerseits.

Mit freundlichen Gruessen

mitredenwill

Hallo Shiralee-
grundsätzlich muss sich vorher angemeldet werden, egal wer da kommen möchte-auch der Heizungsableser!!!
Als Anmeldezeitraum gibt man mindestens 3-10Tage vorher an.
MfG Waldi 64

Natürlich kann der Vermieter mitgehen wenn der Heizungsableser kommt, mach Vermieter schreiben die Werte mit um eine bessere Kontrole zu haben wenn die Abrechnungszettel dann zum Vermieter kommen, hat so Sinn und Zweck.
Gibt es denn Probleme wenn der Vermieter mit durch die Wohnung geht?
Viele Grüße Margret

Hallo Shiralee,

grundsätzlich obliegt es dem Vermieter zu entscheiden, ob er bei einer angekündigten Dienstleistung einer Fremdfirma in Deiner Wohnung anwesend sein möchte, oder nicht.

Was er aber NICHT darf ist:
Fotos und/oder Videos ohne Dein Einverständnis zu machen, Schränke oder Behältnisse zu öffnen oder Räume zu betreten, die NICHT im Rahmen der vom Fremddienstleister angekündigten Begehung stehen. (wie z.B. eines Gartenhäuschens, nicht beheizte Kellerräume, Garagen usw)

Da der Heizungsableser im Auftrag des Hausbesitzers angekündigt kommt, kann der Eigentümer das Recht der „Mitbegehung“ gleich mit wahrnehmen, da er ein Kontrollrecht über diesen Mitarbeiter besitzt.

Hallo…

Wenn man es genau nimmt, muss ein Vermieter sich mindestens 3 Tage vor dem Besuch anmelden.

LG…

Seelsorger

Heizung- Wasser- ablesung wird und muß vorher angekündigt werden, genauso wenn irgendwelche Reperaturen durchgeführt werden.

mir hat mein Vermieter immer gesagt, an welchen Tag und zu welcher Uhrzeit z.B. Heizung abgelesen wird,wenn ich zu der Zeit auf Arbeit bin habe ich den Vermieter erlaubt bzw. gebeten die Wohnung zu öffen.
Unerlaubter Zutritt natürlich nicht erlaubt.

Hallo,

„Heizungsablesung“ und „Wohnungsbesichtigung“ sind zwei verschiedene Vorgänge.

Ob der Vermieter das Ableseunternehmen in eine Mietwohnung begleiten darf, darüber lässt sich streiten. Solange der Vermieter keine Besichtigung daraus macht und „nur“ die Zählerstände kontrolliert / protokolliert spricht wenig dagegen. Es kommt auch nicht zwingend immer ein externer Ableser - so etwas könnte (theoretisch) ein Vermieter auch selbst durchführen.

Gut, wenn er sich nicht angekündigt hat, dann verweigere ihm das Zutrittsrecht. Aber was bist Du für ein Mieter? Vielleicht Messiegefahr im Verzug?

Wow, sehr objektiv! Naja, Privatsphäre braucht anscheinend nicht jeder.

Moin, nö darf er auch nicht, aber was spricht dagegen? denn wenn er sich aus welchen Gründen auch immer- anmelden würde- und Gründe lassen sich immer finden- müsstest Du ihn reinlassen.

Gruß connection