Hallo!
Nachdem 2 MM in Rückstand geraten sind , ist der VM berechtigt , dem Mieter fristlos zu kündigen! Das ist leider so. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt und weiß auch nicht wieso der Server mich als „Experten“ kürt , aber alle Angaben , die ich machen entspricht meinem Rechtsempfinden!!
Also eine unterschriebene fristlose Kündigung ist bindend!
Der VM darf natürlich neue Schlösser anbringen , aber die Einrichtungsgegenstände darf er nicht beschlagnahmen.
Der Mieter sollte froh sein , daß der VM die Sachen - nach Räumung der Wohnung - ( daran muß der VM oder die Bevollmächtigte teilnehmen um seine Rechte zu wahren)- das der VM die Sachen einlagert!
Für ev. Schäden (Nachweispflicht) muss er natürlich aufkommen. Er täte gut daran , dies durch einen Fachbetrieb machen zu lassen. Aber das kostet natürlich auch wieder Geld , was der Mieter zahlen müsste. (Dafür sind die Firmen aber versichert)
Falls Ein Rückgabe-Protokoll gemacht wird , muß er dem Mieter aber daran teilnehmen lassen. Bei ev. Schäden in der Wohnung kommt der Mieter auf. Oder es wird ihm die Möglichkeit gegeben , Schäden am Mietobjekt selbst zu beheben. Sind alle Mängel behoben , hat er auch Anspruch auf eine ev.geleistete Miet-Kaution.
Wenn kein Zugang gewährt wird , kann auch keine Miete verlangen.
Der Mieter muß natürlich die Miet-Rückstände ausgleichen. Für den Fall , darf der VM keine Möbel einbehalten,-also die Sachen (Möbel) aushändigen.
Wie das gemacht wird , wenn weiterhin Mietschulden da sind , weiß ich nicht mit Gewissheit zu sagen. Da würde ich dir raten , doch mal einen Anwalt für Mietrecht zu fragen. Ich könnte mir vorstellen , dass er diese Information unentgeldlich gibt.
Es wäre aber in jedem Fall besser , wenn der Mieter einen Anwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen würde. Bei einer wirklichen „Räumungs-Klage“ wird eine „Jahres“_Miete zugrunde gelegt. Daraus errechnet sich dann die Anwalts-Gebühren. Das kann dann schnell sehr teuer werden.
Aber vielleicht existiert gar keine Klage und der VM will nur Druck aufbauen , dami er seine Mietrückstände reinkriegt. Wenn dem so ist , und dem Mieter keine schriftliche Klage-Erhebung vorliegt , sollte er dem VM die Möbel überlassen. Je nach Zustand ist das sogar ev. billiger , als einen Container zu bestellen und zu bezahlen!
Wie ich schon sagte , das alles „OHNE GEWÄHR“!
Viel Glück Frank