Hallo zusammen!
Einmal angenommen, ein Vermieter teilte den Mietern eines Mehrfamilienhauses in einem Brief mit, dass es ab sofort nicht mehr erlaubt sei, die Wohnungstür zu „verschönern“ - also z.B. eigene Namensschilder oder kleine Kränze an der Wohnungstür anzubringen. Weiter angenommen, dieses Verbot finde sich weder in den Mietverträgen noch in der Hausordnung.
Würde so ein formloser Brief einer Änderung der Hausordnung darstellen? Könnte der Vermieter diesen „Türschmuck“ einfach so verbieten, wenn das vorher nie beanstandet wurde? Gehört die Wohnungstür nicht sowieso zum angemieteten Wohnraum und kann somit vom Mieter frei genutzt werden?
Danke schonmal für eure Antworten…
Hallo SoulRebel,
Meiner Meinung nach ist der Hausflur Teil des gemeinschaftlich genutzen Raumes der Bewohner. Das würde bedeuten, der Vermieter kann die Ausgestaltung durch einzelne Mieter untersagen, wenn sie permanent das Erscheinungsbild des Hausflures verändern.
Einmal angenommen, ein Vermieter teilte den Mietern eines
Mehrfamilienhauses in einem Brief mit, dass es ab sofort nicht
mehr erlaubt sei, die Wohnungstür zu „verschönern“ - also z.B.
eigene Namensschilder oder kleine Kränze an der Wohnungstür
anzubringen.
Allenfalls könnte man aus „nicht mehr erlaubt“ schließen, es gab bisher die Erlaubnis. Daraus würde wohl folgen, es muß einen aktuellen Grund geben, warum es ab sofort nicht mehr gestattet ist.
Gehört die Wohnungstür nicht sowieso zum angemieteten Wohnraum und
kann somit vom Mieter frei genutzt werden?
Naja, wenn von der Innenseite dekoriert wird, so hat der Vermieter wohl kein Mitspracherecht. Ein Standardmietvertrag über Wohnraum wird wohl die Dekoration der Außentür nicht als vertragsmäßigen Gebrauch einschließen.
Gruß
Joschi
Hi SoulRebel,
http://www.sueddeutsche.de/ veröffentlicht oft Gerichtsurteile in Mietangelegenheiten. An ein Gerichtsurteil das Kränze und eigene Namenschilder erlaubt kann ich mich erinnern. Nicht erlaubt ist eine totale Umgestaltung des Eingangsbereichs der eigenen Wohnung.
Leider kann ich dir kein Aktenzeichen geben, einfach mal im Web suchen.
Gruß
Hallo SoulRebel, hallo Felix Frost,
habe einen interessanten Link gefunden:
http://www.online-artikel.de/article/weihnachtsdeko-…
Der Autor geht davon aus, dass eine zeitweilige zu speziellen Anlässen durchgefürte Dekoration ist zulässig solange sie nicht dauerhaft ist.
Gruß
Joschi