Darf Vermieter den Hof und Strom seiner Mieter nutzen und Lärm machen?

Hallo, die Wohnung in der ich wohne, liegt in einem 12-Parteienhaus und hat hintenrum einen Hof in der sich Garagen befinden. Mein Vermieter hat selbst ein Gewerbe paar Straßen weiter und entsprechend um die 3 Transporter als Firmenwagen.
Einer seiner Mitarbeiter ist auch Mieter in dem Haus.

Nun wird hier seit Tagen auf dem Hof gearbeitet, und zwar an den Firmenwagen. Man nimmt dort anscheinend Verbesserungen und Anbauten vor. Das bedeutet, zwischendurch einigen Lärm, beispielsweise Hämmern auf Stahl und Verwendung einer Stichsäge. Hätte mich nicht gestört, wenn es sich nur um einen Tag handeln würde. Aber der dauernde Lärm nervt mittlerweile.

Frage 1: Darf der Vermieter den Hof eines seiner Mietshäuser für sein Gewerbe nutzen?
Frage 2: Darf der Vermieter den Allgemeinstrom nutzen? Der wird nämlich aus unserer Fahrradgarage angezapft.

Hallo
Zum Reparieren des Autos darf er das, aber Strom von den Mieter nehmen geht gar nicht

Lisa

Hallo Lisa, danke für die Antwort.

Das wundert mich sehr, aber naja, wenn das so ist…
Finde ich nur etwas dreist, da der Vermieter genug Fläche auf seinem Firmengelände hat.

Nun ist aber die andere Frage, ob ich die Miete wegen dem Lärm mindern darf. Denn es ist schon so etwas wie eine Baustelle.

Wie waere es,malmit ihm zu reden,dann schriftlich mitteilen,das sie die miete kuerzen…bitte nicht einfach so , evtl.mal googeln,wieviel %
Man kuerzen kann

Lisa

Da kungelt wieder so ein Grossgrundbesitzer herum !
Sie als Mieter bezahlen die Grundsteuer und den Allgemeinstrom also hat der Vermieter kein Recht seine Firmenfahrzeuge da in irgend einer Weise dort abzustellen, noch Ihren Strom zu stehlen, geschweige seine betriebliche Arbeiten dort durchführen zu lassen.

Der Vermieter darf nie auf Kosten anderer Strom verbrauchen. Dann könnte der Vermieter sich in den 12 Parteien Haus auch eine Wohnung nehmen und sich den Strom von den Vermietern bezahlen lassen. Lärmbelästigungen sind soweit erlaubt aber nur in einem gewissen Maß und umfang ansonsten kann man die Miete kürzen. Langfristige Sanierungen mit Lärmbelästigungen muss der Vermieter im Vorfeld ankündigen und begründen.

Gruss Stefan

1.) Gewerbliche Arbeiten sind nicht erlaubt, wenn im Mietvertrag darauf nicht hingewiesen wurde, weil ein solcher Sachverhalt ja die Miete mindern würde.

2.) Der Allgemeinstromkreis darf vom nicht an der Umlage des Verbrauchs beteiligten Vermieter genutzt werden, wenn eine eindeutige Erfassung der verbrauchten Strommenge gewährleistet wird. Ob aber der Strom gewerblich genutzt werden darf ist fraglich.

Hallo,
natürlich darf der Vermieter mit seinem Hof machen, was er will.
Auch den Allgemeinstrom darf er benutzen. Er muss nur bei der Jahresabrechnung seinen eigenen Stromverbrauch herausrechnen.

Gruß
Udo