verbieten, wenn der Mieter beides durchqueren muss um Zugang zur gemieteten Wohnung zu bekommen?
verbieten, wenn der Mieter beides durchqueren muss um Zugang
zur gemieteten Wohnung zu bekommen?
Die Durchquerung jedenfalls darf er nicht verbieten. Ebensowenig etwa wie die Benutzung von Aufzug und Treppenhaus, auch wenn beide nicht explizit mitvermietet sind.