Darf Vermieter Einbaukochplatten durch

… Aufsatzherd ersetzen?

Hallo,

der Mieter hat vor vier Jahren festgestellt, dass die Einbaukochplatten in der mitgemieteten „Studenten“ oder „Pantryküche“ defekt sind. Laut Hausmeister sind Austauschteile für die Instandsetzung oder den Austausch der Herdplatten, die in der Edelstahlabdeckung (alles komplett in einem, Spüle und Herd…) nicht mehr zu erhalten und ein „Austausch“ würde die Neuanschaffung der „Pantryküche“ (ansonsten Funktionsfähig) im Wert von ca. 500 EUR bedeuten. Daher hat der Vermieter für den Mieter einen Aufsatz-Zwei-Kochplatten-Herd angeschafft, der voll Funktionsfähig ist. Nun, vier Jahre später, meint der Mieter, diese Lösung wäre nicht sehr angenehm. Das leuchtet dem Vermieter zwar ein, dieser will aber aus verschiedenen Gründen (z.B. weil der Mieter seine Wohnung nicht pflegt und bei einer Neuanschaffung der kompletten Pantryküche eine außergewöhnlich schnelle „Abwohnung“ durch sorglosen und pfleglosen Umgang mit der Neuanschaffung abzusehen ist…) die Investition nicht tätigen, solange der Mieter noch in der Wohnung ist. Also hält der Vermieter die seinerzeit im Einvernehmen mit dem Mieter herbeigeführte Lösung für weiterhin vertret- und annehmbar.
Hat der Mieter -objektiv betrachtet- Anspruch darauf, dass der Vermieter den gleichen Zustand - also funktionierende Einbauherdplatten (ergo: Kompletterneuerung der Pantryküche) wie bei Bezug der Wohnung wiederherstellt, oder muss er die „Ersatzlösung“, die ihm durchaus den Zweck der Zubereitung von Nahrung ermöglicht, hinnehmen?

Vielen Dank für Eure Mithilfe!

Gruss

El Locador

Hallo,
es besteht ein Anspruch auf einen funktio0ierenden Herd, mehr aber auch nicht.
Wenn damit gekocht werden kann, hat der Vermieter seine Verpflichtung erfüllt.

Schönen Tag noch.