Darf ein Vermieter einer Partei verbieten mit dessen Hund den Gemeinschaftsgarten eines Mehrfamilienhauses zu besuchen? Voraus gesetzt im Mietvertrag steht nichts darüber, der Hund an sich im Haus wurde gestattet und Output den der Hund kreiert wird immer sofort entfernt.
Hallo,
Darf ein Vermieter einer Partei verbieten mit dessen Hund den Gemeinschaftsgarten eines Mehrfamilienhauses zu besuchen?
Hoffe ich mal ganz stark.
Voraus gesetzt im Mietvertrag steht nichts darüber,
Auch wenn es häufig so gesehen wird, ist es nicht so, dass alles erlaubt wäre, was nicht ausdrücklich verboten wurde. Steht da beispielsweise explizit, dass das Kacken vor die Wohnungstür durch Gäste eines anderen Mieters verboten ist? Nein? Dann ist es sicher erlaubt.
der Hund an sich im Haus wurde gestattet und Output den der Hund kreiert wird immer sofort entfernt.
Das ist tatsächlich immer und sofort rückstandsfrei möglich? Ich stelle mir das gerade bildlich vor und würde das verneinen. Kommt aber sicher auch auf die Oberflächenbeschaffenheit des Gartens und der Auffangvorrichtungen an. Das könnte ein Grund sein, warum es der Vermieter in einem Gemeinschaftsgarten auch nochmal explizit verbieten darf. Grundsätzlich würde ich jedoch erstmal davon ausgehen, dass das Vollscheißen und -pissen von Gemeinschaftsgärten gar nicht erst zulässig wäre.
Da es hierzu selbstverständlich keine klaren Formulierungen im Gesetz gibt, wäre wohl wieder im Einzelfall zu entscheiden. Und wie immer kommt es da auf die Einzelheiten an. Einzelheiten können da die Größe des Gartens sein, eventuelle Formulierungen zur Gartennutzung durch Tiere, Kleinkinder im Garten (ja, die Interessen von Kindern, werden da im Zweifel höher gewichtet als die von Hunden), bisheriges Nutzungsverhalten durch den Hundehalter bzw. dessen Hund. So wäre denkbar, dass nach mehrmaligen Vollkacken und -pissen auch nachträglich eine Nutzung untersagt werden kann usw. usf.
Grüße
kann ich nur so unterschreiben. könnte der vermieter den hund nur ganz oder gar nicht zulassen, würde er sich dann wohl für letzteres unterscheiden.