hallo…
angenommen frau a hat zwei minderjährige kinder. eins davon lebt nicht bei ihr im haushalt, aber im selben ort.
das kind der vermieterin geht mit dem kind, das nicht bei frau a lebt, in die selbe schulklasse. die vermieterin und frau a waren die ganze zeit befreundet, sind nun aber zerstritten. die vermieterin wusste aber vom einzugswunsch des kindes und war damit bei unterzeichung des mietvertrages vor 3 wochen einverstanden. schrieb dies aber nicht mit in den mietvertrag. sie wollte dies dann als zusatz / anhang aufnehmen, wenn es soweit ist.
das kind will nun bei frau a einziehen.
kann die vermieterin, nachdem frau a sie 14 tage vorher schriftlich informiert hat, den einzug verbieten? zum beispiel mit der begründung das:
die wohnung zu klein ist, sonst die miete erhöht wird oder dies so nicht im mietvertrag steht?