Darf vermieter einzug eines kindes verbieten?

hallo…

angenommen frau a hat zwei minderjährige kinder. eins davon lebt nicht bei ihr im haushalt, aber im selben ort.
das kind der vermieterin geht mit dem kind, das nicht bei frau a lebt, in die selbe schulklasse. die vermieterin und frau a waren die ganze zeit befreundet, sind nun aber zerstritten. die vermieterin wusste aber vom einzugswunsch des kindes und war damit bei unterzeichung des mietvertrages vor 3 wochen einverstanden. schrieb dies aber nicht mit in den mietvertrag. sie wollte dies dann als zusatz / anhang aufnehmen, wenn es soweit ist.

das kind will nun bei frau a einziehen.

kann die vermieterin, nachdem frau a sie 14 tage vorher schriftlich informiert hat, den einzug verbieten? zum beispiel mit der begründung das:
die wohnung zu klein ist, sonst die miete erhöht wird oder dies so nicht im mietvertrag steht?

Also als Laie behaupte ich jetzt einfach, das man überhaupt nicht verbieten kann, das das eigene Kind zu einem zieht.(Lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren)
Das eigene Kind ist ja kein Untermieter.Ich denke, du musst nur der Vermieterin Bescheid geben,aber keine Erlaubnis einholen.
Wenn es anderst ist, dann bin ich glaube ich im falschen Film,denn das wäre ja echt unter aller Sau!(sorry für den Ausduck!)

Vielleicht kennt sich ja jemand mit den entsprechenden Gesetzen aus…

LG

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Ich nochmal :smile:

Ich habe jetzt mal gegooelt und folgendes gefunden:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Wie ich das verstanden habe,darf dieVermieterin nicht verwehren,das dein Kind bei dir einzieht,ob ihr das passt oder nicht!
Ich würde einfach einen formalen Brief schreiben,das ab xx.xx.xx deine Tochter XY im Haushalt aufgenommen wird.
Am besten als Einschreiben und die Sache dann abhaken.Kinder müssen auch nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden!

LG Jenny

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Hallo,

nach einem Urteil des BGH muss ein Mieter für alle Personen die Erlaubnis des Vermieters einholen, wenn diese Person künftig in der Mietwohnung lebt. Ob dem VM hierbei ein Recht auf Widerspruch zusteht richtet sich im Einzelfall danach, wie Mieter und einziehende Person verbunden sind. In der Regel wird der VM bei Minderjährigen und Lebenspartnern nicht widersprechen können.

Bei bereits ausgezogenen Erwachsenen sieht es scheint etwas anders aus. Hierbei ist auch das Urteil des BGH zu beachten, dass im Todesfall des Mieters die in der Wohnung lebende Person einen Anspruch auf Fortsetzung des Mietvertrages geltend machen kann.

Gruss Günter

angenommen frau a hat zwei minderjährige kinder. eins davon
lebt nicht bei ihr im haushalt, aber im selben ort.
das kind der vermieterin geht mit dem kind, das nicht bei frau
a lebt, in die selbe schulklasse. die vermieterin und frau a
waren die ganze zeit befreundet, sind nun aber zerstritten.
die vermieterin wusste aber vom einzugswunsch des kindes und
war damit bei unterzeichung des mietvertrages vor 3 wochen
einverstanden. schrieb dies aber nicht mit in den mietvertrag.
sie wollte dies dann als zusatz / anhang aufnehmen, wenn es
soweit ist.

das kind will nun bei frau a einziehen.

kann die vermieterin, nachdem frau a sie 14 tage vorher
schriftlich informiert hat, den einzug verbieten? zum beispiel
mit der begründung das:
die wohnung zu klein ist, sonst die miete erhöht wird oder
dies so nicht im mietvertrag steht?

Die Miete kann nicht erhöht werden, weil jemand einzieht, allerdings hat der VM den Anspruch personenbezogene Kosten zu erhöhen.