Darf Vermieter Enkelsohn als Untermieter ablehnen?

Hallo zusammen!

Ich habe folgende Frage. Mein Neffe, 17 Jahre, möchte bei meiner Mutter, alleinstehend 59 Jahre, einziehen. Es ist auch schon alles geklärt gewesen, das Jugendamt begrüßt es und alle Beteiligten sind einverstanden, auch der Vermieter meiner Mutter. Nun benötigt er jedoch bis zu Begin der Berufsausbildung im August 2013, finanzielle Unterstützung vom Amt. Mein Vermieter hat mir auf Anfrage schriftlich bestätigt, dass mein Neffe als Mitbewohner aufgenommen wurde. Das Amt meint jedoch, er müsse ausdrüklich als Untermieter bestätigt werden, sonst keine finanzielle Hilfe. Daraufhin rief meine Mutter beim Vermieter an. Daraufhin erfuhr sie, dass der Vermieter keine Untermieter zulässt!

Darf der Vermieter einen Untermieter generell ablehnen? Vorallem enge Familienangehörige?

Stimmt es, dass mein Neffe als Mitbewohner keine Mietunterstützung erhält (ALG 2) und er wirklich als Untermieter vermerkt werden muss?

Er muß als Untermieter gemeldet werden, damit das Amt ihm für ein Zimmer/Küche/Badbenutzung Miete gewährt. Also braucht er einen Untermietvertrag.
MfG C, Eckhardt

hallo sa_scha,
so ganz sicher bin ich mir da auch nicht, weil das eher in die soziale gesetzlichkeit gehört, aber was mir durchaus einleuchtet ist, dass es mietunterstützung nur für miet-oder untermietverhältnisse gibt. ein vermieter jedenfalls darf, wenn seine zustimmung zu untermietverhältnissen im mietvertrag vereinbart ist, diese m.e. auch verweigern - warum auch immer, und da ist es dann auch egal ob enkel oder freund. das mitbewohnen hingegen kann er nicht verweigern, ebenfalls egal ob enkel oder freund.
keine ahnung, wozu ich ihnen da raten soll. viel glück trotzdem bei der lösung des problems.
v.g. salomo

Lieber Ratsuchender,
tut mir leid, mit dem Thema kenne ich mich nicht aus.
Viel Glück!

Darf der Vermieter einen Untermieter generell ablehnen?
Vorallem enge Familienangehörige?

Zu 1) Nein.

Nur wenn der Wohnraum nicht genügend Platz her gibt oder wenn es andere, sachliche, Gründe giebt (zB Untermieter ist bekannter Schwerverbrecher :wink: )

Stimmt es, dass mein Neffe als Mitbewohner keine
Mietunterstützung erhält (ALG 2) und er wirklich als
Untermieter vermerkt werden muss?

Zu 2) Ja.

Macht doch auch Sinn. Warumm soll jemand der keinen Mietvertrag hat, also keine Miete zahlt, unterstützt werden?
Und ich vermute mal das da sowiso keine Zahlung an die Oma erfolgen wird.

Also geht es doch in dieser Frage nur darum, wie kann ich Geld vom Stat bekommen ohne was dafür zu tun.

Richtig?

Ist doch iO wenn ich das gleich bei FB pooste?

Hallo Sa_scha,
Der Vermieter hat das Mietverhältnis bestätigt.
Also kann der Mieter mit dem Neffen einen Untermietvertrag machen. Dann gibt es auch Geld.

Gruß

Wuddel

Ich habe folgende Frage. Mein Neffe, 17 Jahre, möchte beiann gibt es auch Miete vom
meiner Mutter, alleinstehend 59 Jahre, einziehen. Es ist auch
schon alles geklärt gewesen, das Jugendamt begrüßt es und alle
Beteiligten sind einverstanden, auch der Vermieter meiner
Mutter. Nun benötigt er jedoch bis zu Begin der
Berufsausbildung im August 2013, finanzielle Unterstützung vom
Amt. Mein Vermieter hat mir auf Anfrage schriftlich bestätigt,
dass mein Neffe als Mitbewohner aufgenommen wurde. Das Amt
meint jedoch, er müsse ausdrüklich als Untermieter bestätigt
werden, sonst keine finanzielle Hilfe. Daraufhin rief meine
Mutter beim Vermieter an. Daraufhin erfuhr sie, dass der
Vermieter keine Untermieter zulässt!

Darf der Vermieter einen Untermieter generell ablehnen?
Vorallem enge Familienangehörige?

Stimmt es, dass mein Neffe als Mitbewohner keine
Mietunterstützung erhält (ALG 2) und er wirklich als
Untermieter vermerkt werden muss?

Hallo,

ich würde dem Vermieter nochmal deutlich machen, dass es hier um eine Proforma Vereinbarung geht.

Natürlich muss der Neffe als Untermieter vermerkt werden, er wäre sonst ein Teil der Bedarfsgemeinschaft seiner Tante (Aus Sicht des Amtes) und als ein Teil der Bedarfsgemeinschaft muss er mitversorgt werden.

Hier ist aber noch ein besonderer Fall, da das Jugendamt involviert ist. (Wenn ich das richtig interpretiert habe) Welche Gründe auch immer es gibt, dass dein Neffe nicht bei seinen Eltern leben kann, das Jugendamt muss für seine Kosten aufkommen wenn es da einen Fallauftrag hat. Heißt:
Das Jugendamt muss die Miete und auch den Lebensunterhalt des Jungen zahlen.

Woher das Jugendamt sich das Geld dann wieder holt, ob vom Arbeitsamt, der Arge, dem Sozialamt, den leiblichen Eltern - ist definitiv nicht das Problem deines Neffen und auch nicht seiner Tante. Wenn sie ihn nicht aufnimmt, dann muss das Jugendamt ihm halt einen Heimplatz oder eine eigene Wohnung finanzieren.
Wird unterm Strich teurer sein.

Sieh dir bitte folgende Broschüre an:

http://www-user.uni-bremen.de/~walter/ratgeber/ratge…

Gruß, DC

Werter Fragesteller!
Nach § 553 BGB; regelt die Überlassung eines Teiles der Wohnung an Dritte. Erelaubnis vom Vermieter . Achtung, Mieterhöhung!
Im § 128 ZGB regelt Untervermietung!
Ich bin kein Rechtsanwalt, kann Ihnen also kei´ne Rechtsberatung anbieten. Ich habe Ihnen zwei §§ aus dem „Mietrecht“ herausgesucht, die Ihrem Vorhaben dienlich sein können. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter nochmals, er kann eine Mieterhöhung verlangen!
Etwas anderes kann ich Ihnen nicht anbieten.
Alles Gute vom „Großen Sucher“

Hallo

tut mir leid - die Mail ist irgendwie in meinem Spam-Ordner gelandet, hab’s erst heute gelesen.

Wegen des Vermieters: Schau mal hier rein -> http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/unte…

Mein Vermieter hat mir auf Anfrage schriftlich bestätigt, dass mein Neffe als Mitbewohner aufgenommen wurde. Das Amt meint jedoch, er müsse ausdrüklich als Untermieter bestätigt werden, sonst keine finanzielle Hilfe.

Was genau heisst: „das Amt meinte“ ? Wurde das dem Jungen (?) beim Jobcenter mündlich mitgeteilt ? Oder wurde ein formeller Antrag auf ALG2-Leistungen / Unterkunftskosten gestellt und es kam daraufhin vom Jobcenter eine schriftliche Anforderung eines Untermietvertrages ? Oder gar eine Antragsablehnung , weil kein Untermietvertrag vorliegt ?! -
(Grundsätzlicher ALG2-Anspruch vorausgesetzt:smile: Die angemessenen Unterkunftskosten sind zwar auch dann zu übernehmen, wenn es sich beim Vermieter um Verwandte handelt - entscheidend ist dabei aber nicht, dass sie einen förmlichen Mietvertrag vorlegen können, sondern dass sie tatsächlich Geld für ihren Wohnraum zahlen (-> Bundessozialgericht, Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 31/07 R).
Wenn der Junge bei seiner Oma einzieht, bilden sie als Verwandte eine sogenannte „Haushaltsgemeinschaft“. Es ist überhaupt nicht erforderlich, dass darüber ein Untermietvertrag abgeschlossen wird. Wenn das Jobcenter darauf besteht, dann verlangt von ihnen die schriftliche Begründung für diese Forderung, mit Nennung der konkreten Rechtsgrundlage. Darauf hat man Anspruch.

Der Junge muss zwar ggf. einen Nachweis darüber bringen, welche Wohnfläche/ Wohnkosten anteilig auf ihn entfallen , und das Jobcenter hat zu überprüfen, ob sein Anteil den örtlichen Angemessenheitskriterien entspricht. Aber ein (Unter)mietvertrag ist dafür nicht erforderlich. Der Vermieter hat zugestimmt, dass der Junge dort wohnen kann - alles andere ist uninteressant.

Im beiderseitigen Interesse kann /sollte aber eine privatrechtliche Kostenbeteiligungsvereinbarung über sein Mitbewohnen abgeschlossen werden http://hartz.info/index.php?topic=7349.0

  • und die kann dann auch dem Jobcenter als Nachweis vorgelegt werden. Und sie müssen das akzeptieren.

LG

Das hängt auch vom Mietvertrag ab. Darin kann Untervermietung ausgeschlossen werden. Oder in einer Eigentümergemeinschaft kann dies ausgeschlossen werden, um „Montagearbeiterwohnungen“ zu verhindern.

Das Amt kann die Unterstützung nur zahlen, wenn der Mietanteil des Antragsstellers feststeht. Wenn Ihr Neffe nur mitwohnt, entsteht dadurch nicht unbedingt eine Verpflichtung, sich an den Mietkosten zu beteiligen. Anders beim Untermietverhältnis. Damit wird ein eigenes Rechtsverhältnis begründet.