Weil ein anderer Mieter erzählt hat, dass der Vermieter von
seiner Wohnung einen Schlüssel hat, ohne das das besonders
vereinbart wurde.
Und woher weiß dieser Mieter das?
Nein, will man nicht. Mich würde nur mal interessieren, ob
das eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde?
Ja, aber dafür müsste man dann auch Beweise haben, eine Vermutung alleine dürfte nicht ausreichen.
Sollte der Mieter längere Zeit nicht zuhause sein, z. B. im
Urlaub, sollte er dafür Sorgen, das der VM in Notfällen, wie
einem Wasserrohrbruch in der Mietwohnung, in die Wohnung kann.
Ansonsten könnte es sein, daß er sich schadenersatzpflichtig
macht.
Aber wieso nur im Urlaub?
Der Urlaub ist ein Beispiel, es kann auch ein Krankenhausaufenthalt, eine längerer Abwesenheit wg. Arbeit etc. sein.
Ein Wasserrohrbruch fordert ja
schnelles Handeln und kann auch passieren, während der Mieter
bei der Arbeit ist.
Von dort ist er aber in der Regel schnell erreichbar.
Selbiges gilt auch für andere Notfälle
(Feuer etc.). Außerdem kann eine benannte Person ja auch nicht
immer und sofort bei der Wohnung sein, so dass es dann sowieso
auf ein Aufbrechen der Tür hinauslaufen wird. Daher verstehe
ich nicht, wieso bei längerer Abwesenheit ein Schlüssel
hinterlegt werden soll.
Das ist alles richtig und schön, aber der Mieter hat nun mal eine Obhutspflicht für die Wohnung. Je nach Ereignis kann es durchaus sein, das man auch mal 2 Std. warten kann, bis man an die Schadensquelle kommt. Ist der Mieter aber über längere Zeit nicht erreichbar und der VM kommt nicht in die Wohnung macht er sich schadenersatzpflichtig.
Nicht jedes Ereignis berechtigt den VM die Tür aufbrechen zu lassen.
Gruß
Tina