Ich fasse mal zusammen:
Die Garage des Nachbarn grenzt direkt an deinen Keller.
Vermutlich wurde sie angebaut, das ehemalige Kellerfenster (nach draußen) ist jetzt ein Verbindungsfenster zwischen der Garage und deinem Keller.
OK, kapiert.
Die nicht dichte Garage lässt also mitunter extrem feuchte Luft in deinen Keller, diese Feuchtigkeit wird an den Kellerwänden kondensieren, diese werden dadurch nass. Das ist FAKT.
Und der Vermieter möchte die Fenster weglassen, damit es trocken wird.
Das finde ich schon fast witzig, so dämlich ist das!
Fakten:
- das daueroffene Fenster lässt unkontrollierbar jede Art von Luft in den Keller. Feucht, warm, kalt. Auch mal mit Bezindämpfen versetzt.
- der Vermieter kann jederzeit in deinen Keller einsteigen, ein Garagentor ist meist auch recht simpel gesichert, somit besteht erhöhte Einbruchsgefahr
- man hat keine Chance, den Keller auf eine vernünftige Temperatur zu bekommen (auch geil, wenn es schon Feuchtigkeitsschäden gab!)
- es zieht Luft durch das Fenster ins Haus, man hat eine riesige Lücke, durch die ungehindert Kaltluft einströmen kann, die dann durchs Haus nach oben zieht (Kamineffekt, Zimmer und Kellertüren sind nicht luftdicht!)
- die Fenster boten wohl noch nie Brandschutz, die Muster-Garagenverordnung sagt aber:
„Wände und Decken zwischen geschlossenen Kleingaragen und anderen Räumen müssen
feuerhemmend sein und feuerhemmende Abschlüsse haben, soweit sich aus § 29 Abs. 3 MBO keine
weitergehenden Anforderungen ergeben. § 29 Abs. 6 MBO bleibt unberührt. Abstellräume mit bis zu 20
m2 Fläche bleiben unberücksichtigt“
Das Verhalten des Vermieters ist dumm. Daueroffene Fenster im Keller bringen Feuchtigkeit (im Sommer) in den Keller herein, nicht heraus! Und im Winter hast du abtropfendes Wasser von den Fahrzeugen, das verdunstet und gelangt auch so in deinen Keller.
Kläre den Vermieter über seine grundfalschen Vorstellungen von Kellerbelüftung auf.
Eventuell suchst du den Kontakt zur Firma, die die Trockenlegung gemachtr hat. DER könnte er ja glauben, dann wären die Fenster ganz schnell wieder drin!
Zudem - es kommt da auf das Land an, in dem die Garage steht und auf das Baujahr - hätte es meiner Meinung nach keine Fenster zwischen Garage und Keller geben dürfen.
Da stellt sich schon die Frage, ob man nicht mal beim Bauamt vorbeischauen sollte.
Das könnte aber „Krieg“ bedeuten, denn als Abhilfe gegen illegale Fenster dürfte der Vermieter wohl nicht ganz tief in die Tasche für brandausbreitungshemmende Fenster greifen, sondern die Öffnungen zumauern.