Darf Vermieter gemieteten Keller entrümpeln?

Hallo!
Ich habe vor einigen Tagen von der Wohnbaugesellschaft einen Brief bekommen, in dem es hieß, dass bis zu Tag X sämtliche Kellerräume zu verschließen sind, wenn es bis dahin nicht geschehen ist, wird der Kellerraum auf Kosten aller Mieter entrümpelt.
Nun ist folgendes passiert. Ich habe in ermangelung eines Schloßes einen Zettel an die Kellertür geheftet auf dem Stand, dass dieser Kellerraum an mich vermietet ist und deshalb nicht entrümpelt werden soll.
Heute mittag, als ich von der Arbeit Heim kam, stand mein Hab und Gut auf dem Sperrmüllsammelplatz, inkl Einbauküche und diverser anderer Schränke, die ich im Kellerraum gelagert habe.

Ist dies rechtens? Macht es Sinn mich dagegen, falls nötig auch gerichtlich, zu wehren?
Ich sollte dazu sagen, dass die Gesellschaft nicht unbedingt der netteste Verein ist, und es immer wieder Probleme mit denen gibt.

Hallo,

meiner Meinungn ach ist der Sachverhalt so:
Wenn im Mietvertrag steht, dass der Kellerraum von Ihnen angemietet wurde, dann gehört er zur Wohnung und es ist Hausfriedensbruch und Diebstahl, wenn dort Gegenstände, die Ihr Eigentum sind entfernt werden, egal, ob der Keller abgeschlossen ist oder nicht. Eine nicht abgeschlossene Kellertür berechtigt nicht eine Zwangsräumung, das ist Diebstahl und hier würde ich auch Anzeige erstatten.
Der Vermieter muss alle Sachen wieder in den Keller räumen oder finanziell ersetzen.

MfG P. Kunze

Hallo Stefanie,

im Prinzip haben Sie Recht, aber ob Sie das auch im Falle eines Rechtsstreits bekommen ist eine Frage des Geldes.

Ob Sie den alten Möbeln noch ein paar hundert Euros hinterherwerfen wollen würde ich mir sehr genau überlegen.

Ich würde mir das Geld für einen Umzug sparen und in aller Ruhe etwas neues suchen, damit ich von diesen Betonköpfen weg komme.
Sie haben aufgrund dieses Vorkommnisses einen Grund zu einer fristlosen Kündigung.

BG
hardy

hallo,
was steht denn im Mietvertrag wegen dem Keller, der kann das nicht einfach auf die Strasse bringen…Mietverein nachfragen…

lisa

Hallo ,

hm diese Frage ist nicht leicht zu beantworten .
Ich nehme an das es ein Haus ist mit meheren Wohnungen .Zumal die Wohnbaugesellschaft extra Sie angeschrieben hat , man solle seinen Kellerraum verschließen ( wieso hast du das eigentlich nicht getan ? )Da die anderen Kellerräume nicht verschloßenen ausgeräumt werden .
Ich glaube du hast du keine Chance.
Aber um sicher zu gehen Rufe doch einmal bei einem Mieterbund an ( gibt es in fast jeder Stadt )und Frage nach wie es mit der Rechtslage steht.
Mfg

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Es hat bestimmt einen Grund, warum der Vermieter solche Aktionen durchführen lässt.
Sollte der Keller aber Bestandteil des Mietvertrages sein, hat der Vermieter in diesem Keller nichts zu suchen. Sollte es hier zu einer Sachbeschädigung gekommen sein, würde ich mir Hilfe bei einem Anwalt suchen.

Viel Glück

Nein, er darf das nicht. Selbst wenn er einen Gerichtsbeschluss vorlegen würde, kann es sich um Unrecht handeln, weil der Richter als Mensch ja nicht unfehlbar ist.
Wäre möglich dagegen vorzugehen. Auskunft gibt die Rechtsantragsstelle am Gericht in Ihrer Stadt.

Ich habe im Bekannten Kreis auch mitbekommen das Vermieter und Hausverwaltungen einen Aushang stellen in dem eine Frist gesetzt wird bis Sämtliche Kellerräume entrümpelt werden. Ich kenne das aber nur von Keller und Gemeinschaft-räume in den Müll einen Übermaß annimmt. Beim Haus und Wohnung entrümpeln kenne ich das nicht.