Darf Vermieter getanktes Heizöl komplett berechnen?

Mein Vermieter tankt 1-2 mal im Jahr Heizöl und rechnet diese Kosten komplett auf die Mieter um, wir zahlen quasi im Voraus dann bis zum nächsten Verbrauch, unabhängig von tatsächlichem Verbrauch. Darf er das überhaupt?

Das ist korrekt. Er muss zum Einkaufspreis abrechnen.

Zur Berechnung der Heizkosten in einem Mehrfamilienhaus gehört ja nicht nur das Öl, sondern es entstehen auch andere Kosten, z.B. für Wartung, Schornsteinfeger, Strom für die Pumpe, etc.

Diese gesamten Kosten müssen und dürfen nur nach der Heizkostenverordnung umgelegt werden.

Darum lesen Sie sich zuerst hier schlau: www.heizkostenverordnung.de

Wenn bei Ihnen anders abgerechnet wird, dann sollten Sie sich vor Ort entweder beim Mieterverein oder bei einem Anwalt für Mietrecht Hilfe holen. Ein Forum kann da nicht weiterhelfen.

Auch dieses Lexikon bietet unter „H“ wie Heizkosten hilfreiche Tipps:
http://www.mietrechtslexikon.de/index1.php

Hallo C’est_la_vie,

die Antwort ist einfach: NEIN.

Die Heizungskosten sind Betriebskosten und die dürfen nur nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Also muß der Vermieter am Ende des Abrechnungszeitraums den Ölstand feststellen und den Verbrauch errechnen.

Entsprechend muß der Vermieter beim Mieterwechsel verfahren um eine korrekte Abrechnung erstellen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Darum geht es hier doch gar nicht!

um Doppelungen zu vermeiden verweise ich auf bereits korrekt erfolgte Beratung.

Was heisst komplett berechnen??
Er nimmt die Rechnung und teilt durch die Bewohner lienar und lässt sich das Geld geben??
Der Verbrauch wird gemessen: in diesem Verhälznis sind die Ölkosten umzulegen und dann noch mehr: Strom für Heizungspumpe, ggf. Zählergebühr, Kosten Berechnung, wenn das eine Fa.macht usw.

Vorher sind 10 oder 20 oder 30% (was im Mietvertrag steht) auf die Wohnfläche zu berechnen und der Rest nach dem Verbrauch.
Wenn alle nichts dagegen haben, dann auch 100% nach Verbrauch, ist aber unüblich. Die 30 % sind für die Leute, die im Winter in der Karibik sind und nicht heizen (nein: das soll den Leitungsverlust ausgleichen).

Nein, es geht nur um das Heizöl, die Betriebs- und Wartungskosten der Heizung sind zusätzlich aufgelistet und da ist alles stimmig gewesen.
Angenommen, er tankt für 3000 Euro, dann wälzt er diese 3000 Euro auf uns ab.
Auch wenn noch was im Tank ist von der Füllung.
Das scheint aber nicht zulässig zu sein, er darf nur nach Verbrauch berechnen. Jetzt gilt es wohl, auszurechnen wie er dieses Jahr die Heizölkosten berechnen kann, komplizierte Angelegenheit!

Hallo,

wie ist denn die Abrechnung für das Heizöl im Mietvertrag vereinbart? Wohnt der Vermieter selbst mit im Haus?

MfG P. Kunze

Würd mal sagen das kommt auf den Mietvertrag an!
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit nach Verbrauch abzurechnen? (entsprechende Zähler usw.)

Angaben sind etwas dürftig…!

Nein darf er nicht

Hallo,
nein, das darf er natürlich nicht. Er darf nur den tatsächlichen Verbrauch an Heizöl abrechnen, d.h. es muss immer der noch vorhandene Inhalt der Heizöltanks abgelesen und in Abzug gebracht werden. Normalerweise machen die Wärmedienstfirmen (z.B. ista, Minol) das automatishc, aber wenn der Vermieter selbst die Abrechnung erstellt, muss er sich genauso an diese Regel halten. Legen Sie also Widerspruch gegen die Abrechnung ein.
Vielleicht macht es Sinn, wenn Sie sich vom Mieterschutzbunde Rat holen bzw. von diesen einen Brief formulieren lassen.
Gruß, Zita

Hallo,
man müsste zunächst wissen, wie denn Deine Nebenkostenabrechnung aussieht. Normalerweise ist es doch so, dass ein festgelegter monatlicher Betrag für Nebenkosten wie z.B. Wasser und Müllabfuhr, mit der Miete überwiesen wird. In dieser Summe sollte dann auch ein Teilbetrag für Energieverbrauch enthalten sein. Zusätzliche Umlegung von Energiekosten, wie Du sie beschreibst, dürfen meiner Meinung nach nicht erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es aber besonders wichtig, wie denn die jährliche Nebenkostenabrechnung gestaltet ist. Da solltest Du auf jeden Fall ein kritisches Auge drauf haben.
Beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo!
Tut mir leid, das weiß ich nicht. Ich kenne es nur so, dass Mieter den Tank selbst befüllen lassen und bezahlen.

Hallo,

das kommt drauf an.
Es gibt die Nebenkostenpauschale, wo die nebenkosten mit einem Fixbetrag abgegolten sind. Dann kann weder der vermieter noch der Mieter eine Abrechnung fordern, noch eine Nachzahlung (bei Überzahlung).

Ist jedoch eine meist übliche Nebenkostenvorauszahlung vereinbart, werden die Heizkosten verbrauchsabhängig berechnet.

Dies ist, es sei denn es wurde keine anders lautende Individulavereinbarung getroffen, nicht zulässig.

Der Vermieter muss in Vorkasse gehen, bzw. rechnet den zu erwarteten Verbrauch entsprechend dem Verteilerschlüssel um.

Viele Grüße

Hallo, nein, wohnt er nicht. Wir zahlen 170 Euro an NK, in denen auch ein Teil für das Heizöl vorgesehen ist!

Hallo,
kann der Heizölverbrauch für jeden Mieter irgendwo abgelesen werden?
Rechnet der Vermieter die Heizölkosten in der Nebenkostenabrechnung ab oder verlangt er das Geld extra?

Dass Sie im Voraus bezahlen muss nicht stimmen, denn als Sie in die Wohnung gezogen sind, da war ja bestimmt Öl im Tank, was Sie verbraucht, aber ja noch nicht bezahlt hatten.

MfG

hallo,
heizkosten sind grundsätzlich verbrauchsabhängig zu berechnen. bei ölheizungen sind dieser abrechnung natürlich die heizölkosten zugrunde zu legen, die im abrechnungszeitraunm angefallen sind. die restmengen im tank zu beginn und zum ende des abrechnungszeitraumes werden dabei abgegrenzt.
viele grüße
salomo

Hallo.
Die Kostenübernahme als Vorleistung müssste sich meines Erachtens im Mietvertrag ergeben und wäre ohne entsprechende mietvertragliche Vereinbarung nicht möglich.