Darf der Vermieter die Kosten für Heizkostenmessgeräte (ich glaub die werden gemietet und nicht einmalig gezahlt) auf die Heizkosten umlegen? Im Moment sind noch so alte mit Röhrchen vorhanden und die neuen sollen digital werden.
Dass er diese umlegen darf (da sie gemietet werden) ist glaub ich sicher, aber muss/darf es auf die Heizkosten gehen?
wenn die Miete nicht Mietvertraglich vereinbart ist, kann der Vermieter mitteilen, dass er plant, die Geräte auf Miete zu beschaffen. Widersprechen nicht m e h r als die Hälte der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, gilt die Miete als umlagefähig im Rahmen der Heizkostenabrechnung
die Miet- und Servicekosten darf er umlegen, aber jegliche Anschaffungen sind Modernisierungskosten, die er als Werbungskosten absetzen kann, die aber nicht auf die Mieter direkt umgelegt werden dürfen.
Es sei denn er erhöht die Miete infolge „Modernisierungsmassnahmen“.
Beste Grüße
hardy
Hi eindeutig Jepp schau mal in der Heizkostenverordnung (im Internet download) nach da geht dir die Sonne im Hirn auf, was ein Vermeite alles kann und stellenweise auch macht. Ohne der viel zitierte Schuft zu sein…
Gruß
Peter