Darf der Vermieter die Kosten für Heizkostenmessgeräte (ich glaub die werden gemietet und nicht einmalig gezahlt) auf die Heizkosten umlegen? Im Moment sind noch so alte mit Röhrchen vorhanden und die neuen sollen digital werden.
Dass er diese umlegen darf (da sie gemietet werden) ist glaub ich sicher, aber muss/darf es auf die Heizkosten gehen?
Darf der Vermieter die Kosten für Heizkostenmessgeräte (ich
glaub die werden gemietet und nicht einmalig gezahlt) auf die
Heizkosten umlegen? Im Moment sind noch so alte mit Röhrchen
vorhanden und die neuen sollen digital werden.
Dass er diese umlegen darf (da sie gemietet werden) ist glaub
ich sicher, aber muss/darf es auf die Heizkosten gehen?
Ja, § 2 Abs. 4 Lit. a BetrKV. Auf welchen Kostenblock soll er es denn auch sonst umlegen?