Darf Vermieter Hund in diesem Fall verbieten?

Also, bei uns im Mietvertrag steht drin das der Vermieter jegliche Tiere nur aus triftigen Grund verbieten darf. Die Nachbarn haben schonmal nichts gegen Hunde. Er hat schon jegliche Argumente gebracht die wir aber alle revidieren konnten. Allerdings meint er jetzt das er die Wohnung wenn wir dann ausziehen würden nicht mehr an Hundehaarallergiker weiter vermieten könne. Wenn man die Wohnung reinigt wie man es halt so macht wenn man umzieht dürfte dieses Argument doch eigentlich auch nicht gelten oder? Außerdem hat ein Altes Ehepaar in diesem Haus auch schon einen Hund. ( es ist kein Mehrfamilienhaus sondern ein ehemalige Lagerhalle die zu einem Reihenhaus mit vielen Wohnungen umgebaut wurde). Was währen überhaupt triftige Gründe?

Ist schon ein hund in der Wohnanlage, ist es für den Vermieter schwer, EUREN zu verbieten. Gehe davon aus, dass es kein sogenannter Listenhund ist, dann wäre es was anderes.
Eine Kündigung wäre nur gerechtfertigt und dennoch schwer durch zu setzen, wenn es massive Beschwerden anderer Mieter gäbe. Diese müßten jedoch wie in einem Tagebuch aufgelistet werden, mit Uhrzeit versehen und die Art der Belästigung muss aufgeschrieben sein.
Somit sehe ich wenig Chancen für den Vermieter.
LG Rannug

Hallo,

triftige Gründe für eine Ablehnung wären meines Erachtens, wenn Gefahren von dem Tier ausgehen (wahrscheinlich auch sogenannte Kampfhundrassen)oder aus Gründen des Tierschutzes (z.B. großer Hund in „Miniwohnung“). Das Argument des Vermieters bezüglich der Hundeallergie erscheint mir doch etwas rechtmissbräulich und vorgeschoben, da er Ihnen Besuch von Hunden in der Wohnung auch nicht verbieten könnte. Auch diese Tiere verlieren Haare und Hautschuppen. Sollte er die Zustimmung zur Haltung verweigern, bliebe nur die Zustimmung auf dem Weg einer Klage bei Gericht zu erreichen.