nehmen wir an, eine Wohnung wird an den Vermieter 4 Tage vor Mietvertragsende übergeben und dieser übergibt sie dann an den ebenfalls anwesenden Nachmieter. Es wird ein Übergabeprotokoll gefertigt und Mängel dort aufgeschrieben. Wie mit diesen Mängeln weiter verfahren wird (wer sie behebt), ist im Protokoll nicht enthalten. Eine Nachbesserungsfrist wird dem Mieter nicht gesetzt. Es wird auch nicht über die Möglichkeit, dass der Mieter die Schäden selbst beheben kann, gesprochen. Der Vermieter beseitigt in Eigenleistung die Mängel.
Darf der Vermieter die Fahrtkosten, Materialkosten und seine Arbeitszeit/Einkaufzeit dem Mieter in Rechnung stellen und von der Kaution einbehalten?