Hallo,
Nunja,das ist unter Umständen etwas kritisch werden.
Grundlegend gilt der von Ihnen beiden geschlossene Mietvertrag. Steht dazu etwas drin? In einigen steht ein Verbot bzw. eine Einschränkung zum anbringen von Satellitenschüßeln (was ich analog dazu sehen würde).
Wenn es untersagt war und keine Ausnahmegenehmigung durch den Vermieter nachweisbar ist könnte man eventuell über Gewohnheitsrecht versuchen da was zu machen.
Wenn es genehmigt wurde kann er er grundlegend jederzeit anderes fordern.
Allerdings könnte man auch von einer Vertragsänderung ausgehen,da Sie beide eine dann vom Vertrag abweichende Vereinbarung geamcht haben,also eine übereinstimmende Willenserklärung= Vertrag.
Den rückgängig zu machen bedarf eben beiden Willen grundlegend.
Ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt ist Ihre Herkunft.
"Dabei ist das besondere Informationsinteresse von dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern zu beachten. Diese haben ein anerkennenswertes Interesse, die Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das dortige Geschehen unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechterhalten zu können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH a.a.O. , BVerfG NJW-RR 1994, 1232; BVerfG NJW-RR 1994, 1232, BVerfG WuM 1994, 365; OLG Karlsruhe WuM 1995, 525).
Ausländische Mieter können daher in der Regel die Zustimmung des Vermieters zur Montage einer eigenen Sat-Antenne verlangen. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn zum Beispiel für den Ausländer die Möglichkeit besteht, über einen vorhandenen Kabelanschluß mittels eines Decoders, ein gebührenpflichtiges Vollprogramm des Heimatlands zu empfangen. Die höheren Kosten sind dem Ausländer zumutbar, auch wenn die Anschaffungskosten deutlich über denen des Erwerbs und der Installation einer Parabolantenne liegen. BGH, Urteil vom 2. März 2005 - VIII ZR 118/04, LG Konstanz 6. Zivilkammer, Urteil vom 23. November 2001, Az: 6 S 52/01 H, 6 S 52/01."
Was davon auf Sie zutrifft müssen Sie selbst identifizieren und entsprechend anwenden.
Sie sollten auch bedenken das ein Rechtsstreit gegen einen privaten Vermieter meist über kurz oder lang zum Auszug führt, da er „am längeren Hebel sitzt“. Denn irgendwie muss der Vermieter ja „plötzlich“ darauf kommen das sie weg muss.
Dennoch könnte ein nettes Gespräch (beweisbarkeit halber dann mit Gesprächsprotokoll und/oder Zeugen oder gleich schriftlich) mit Hinweis auf die auf Ihre Situation zutreffende Rechtslage helfen ein Einsehen des Vermieters zu erreichen.
Für eine genaue juristische Einschätzung würde ich ansonsten ein Erstgerpäch/Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Mietrecht empfehlen. Der kann die Verträge usw. einsehen und ist berechtigt Sie rechtlich zu beraten. Sie können die Kosten für ein Erstgespräch zuvor beim Anwalt anfragen.
Ich hoffe das Sie eine für Sie günstige Lösung finden.
LG