Darf Vermieter nachträglich Katze verbieten?

Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und auch schon viele verschiedene und widersprüchliche Antworten im Internet gefunden deswegen wende ich mich jetzt hierher.

Folgendes:
Wir sind am 28.11.2009 in unsere jetzige Mietwohnung eingezogen. Im Mietvertrag steht, dass wir unsere zwei Katzen halten dürfen, wenn wir uns verpflichten alle Schäden die diese verursachen zu bezahlen und bei „mangelnder Haustierhaltung ausserhalb und im Haus z.B. bei Geruch oder Geräuschen für wirkungsvolle Abhilfe“ sorgen. Nun sind Katzen von Natur aus leise Tiere und auch das Katzenklo riecht nicht.
Das einzige was meine Katzen in der Wohnung zerstört haben, ist die Wohnungseingangstür, an der Kratzer von ihnen zu sehen sind.
Jetzt war heute der Vermieter da und meinte er müsse mit uns über die Katzen sprechen. Er hätte Asthma und das hätte sich verschlimmert seit die Tiere da sind. So sehr dass er eine Nacht im Krankenhaus sein musste. Dabei wische ich zwei Mal die Woche das Treppenhaus feucht auf, damit da keine Katzenhaare liegen. Meine Mutter und Schwester haben beide Asthma und Katzenhaarallergie und sind zwei Mal die Woche den ganzen Tag da und merken nichts.
Ich stelle nachts immer den Transportkorb raus, damit sie sich darin verkriechen können vor der Haustür, das soll ich ab jetzt bitte unterlassen. Auch dass die Katzen hinter dem Haus in den Büschen liegen wünscht er nicht. Desweiteren möchte er die Schäden in unserer Wohnung sehen, welche die Tiere angerichtet hätten.

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage:
Hat er aufgrund dieser Tatsachen das recht, seine Einwilligung zur Katzenhaltung zu widerrufen?
Muss ich ihn in die Wohnung lassen damit er sich die Schäden anschaut?
Muss ich jetzt Angst haben, dass ich meine Tiere abgeben muss?

Hallo bibihexe,
zuerst vielen Dank, dass ich als Experte ausgewählt wurde.
Den Erläuterungen nach zu urteilen, sind die beiden Katzen Freigänger und müssen das Treppenhaus benutzen? Meines Erachtens kann der Vermieter zumindest dieses untersagen bzw. widerrufen aufgrund seiner Erkrankung. Bei reiner Wohnungshaltung der Katzen kommt der Vermieter normalerweise nicht mit den Tieren in Kontakt. Also dürfte dies kein Problem darstellen, wobei ich eher ein Problem darin sehe, den Katzen den Freigang zu verwehren. Allerdings hat der Vermieter leider das Recht, sich die Schäden in der Wohnung anzuschauen und die Beseitigung dieser einzufordern. Leider bin ich kein Rechtsexperte. Daher würde ich zu einem vielleicht klärendem Gespräch mit dem Vermieter raten bzw. die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung. Ich denke nicht, dass die Katzen abgeschafft werden müssen, solange sie in der Wohnung bleiben. Bei Freigängern wird das jedoch schwer sein. Es sei denn, sie sind noch relativ jung und man könnte sie noch daran gewöhnen. Hoffentlich konnte ich wenigstens etwas weiterhelfen, aber ich würde mich, wie gesagt, rechtlich rückversichern. Würde mich über eine Nachricht freuen, wie die Situation ausgegangen ist.

Freundliche Grüße
lillybee1968

Hallo,

grundsätzlich hat der Vermieter immer das Recht nach vorheriger Ankündigung von Zeit zu Zeit die vermietete Wohnung zu besichtigen. Daran kann man ihn also nicht hindern.

Ob er in der Tat aus gesundheitlichen Gründen das Halten der Tiere verbieten kann, weiß ich leider nicht. Normalerweise benötigt das Halten von Kleintieren, dazu gehören auch Katzen, keine ausdrückliche Genehmigung. Das war früher mal so, ist aber geändert worden. Aber der gesundheitliche Aspekt ist bestimmt nicht zu verachten. Ich würde mich an einen Rechtsanwalt wenden mit Schwerpunkt Mietrecht. So eine Beratung kostet um die 50 Euro, dann weiß man aber genau, wie die Rechtslage aussieht.

Hallo Bibihexe,

ich weiß es nicht sicher, mir scheint aber, dass der Vermieter, wenn er nachweisen kann, Probleme durch die Katzen zu haben, in Verband mit eigener Nutzung dich wirklich vor die Wahl stellen kann „Katzen weg oder Umzug“. Wie gesagt, ich weiß es wirklich nicht sicher.

Viel Glück!

Anne

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und auch schon viele verschiedene und
widersprüchliche Antworten im Internet gefunden deswegen wende
ich mich jetzt hierher.

Folgendes:
Wir sind am 28.11.2009 in unsere jetzige Mietwohnung
eingezogen. Im Mietvertrag steht, dass wir unsere zwei Katzen
halten dürfen, wenn wir uns verpflichten alle Schäden die
diese verursachen zu bezahlen und bei „mangelnder
Haustierhaltung ausserhalb und im Haus z.B. bei Geruch oder
Geräuschen für wirkungsvolle Abhilfe“ sorgen. Nun sind Katzen
von Natur aus leise Tiere und auch das Katzenklo riecht nicht.
Das einzige was meine Katzen in der Wohnung zerstört haben,
ist die Wohnungseingangstür, an der Kratzer von ihnen zu sehen
sind.
Jetzt war heute der Vermieter da und meinte er müsse mit uns
über die Katzen sprechen. Er hätte Asthma und das hätte sich
verschlimmert seit die Tiere da sind. So sehr dass er eine
Nacht im Krankenhaus sein musste. Dabei wische ich zwei Mal
die Woche das Treppenhaus feucht auf, damit da keine
Katzenhaare liegen. Meine Mutter und Schwester haben beide
Asthma und Katzenhaarallergie und sind zwei Mal die Woche den
ganzen Tag da und merken nichts.
Ich stelle nachts immer den Transportkorb raus, damit sie sich
darin verkriechen können vor der Haustür, das soll ich ab
jetzt bitte unterlassen. Auch dass die Katzen hinter dem Haus
in den Büschen liegen wünscht er nicht. Desweiteren möchte er
die Schäden in unserer Wohnung sehen, welche die Tiere
angerichtet hätten.

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage:
Hat er aufgrund dieser Tatsachen das recht, seine Einwilligung
zur Katzenhaltung zu widerrufen?
Muss ich ihn in die Wohnung lassen damit er sich die Schäden
anschaut?
Muss ich jetzt Angst haben, dass ich meine Tiere abgeben muss?

hallo,wenn der vermieter es anfangs genehmigt hat,kann er nicht die katzen aufeinmal verbieten. mfg anna

Hallo, es tut mir leid, ich habe deine Anfrage erst jetzt gesehen, ist leider schon einige Monate her. Ich hoffe, dein Problem hat sich mittlerweile gelöst, leider kenne ich mich juristisch nicht aus aber ich denke, dass dein Vermieter nicht das Recht hat, nachträglich Aenderungen am Mietvertrag vorzunehmen. Und das Astma kommt bestimmt nicht von deinen Katzen und einfach in die Wohnung zur Kontrolle von eventuellen Schäden kann ich mir auch nicht als zulässig vorstellen. Hast du keine Rechtschutzversicherung?
Sorry, dass ich so spät und leider auch nicht hilfreich antworten kann.
Daphne