Darf Vermieter neue nicht passende Tür einbauen?

Hallo!
Zu meiner Frage erst mal die Vorgeschichte:
Ich wohne in einer 2-Zimmer Altbauwohnung.
Meine Küche grenzt an mein Wohnzimmer und ist durch einen größeren Türrahmen verbunden. Da diese stelle der Wand sehr breit ist, ist natürlich auch der Türrahmen breiter. Man kann noch an den Türangeln erkennen, dass sich hier mal Flügeltüren befanden. Das ganze ist weiß gestrichen und macht um ehrlich zu sein, einiges an Charme in dieser Wohnung aus.
Diesen Sommer hatte mein Vermieter die Idee, eine neue Tür einzubauen. Am Anfang war ich noch neugierig, da die passenden Flügeltüren im passenden Stil ja sehr gut aussehen könnten.
Allerdings hatte mein Vermieter etwas anders vor.
Er bekam von seinem Sohn eine Wintergarten/Balkon Doppeltür, welche ein gutes Stück kleiner ist!
Er fragte, ob er das mal ausprobieren dürfte und brachte auch gleich den passenden Rahmen mit (hatte sein Sohn im alle gebracht, da er Renovierte)
Er stellte den Rahmen auf und es war direkt klar, das dieser viel zu klein ist. Links, rechts und oben sind immer noch mindestens 8 cm Abstand zum originalen Holzrahmen(das neue Teil ist natürlich Plastik).
Aber das war für meinen Vermieter kein Problem. Er wolle einfach länger Schrauben besorgen und die Lücken mit Schaum und Kant hölzern füllen. Das könnte man ja einfach dann streichen. Also hätten wir das hässliche Ding in der Mitte unseres schönen Rahmens. So würde sich die Tür um einiges verkleinern. Zusätzlich würde ich mir nachts beim WC-gang (müsste da nachts durch) sehr wahrscheinlich die Füße am Rahmen stoßen. Vielleicht auch den Kopf, da es ein gewaltiger Größenunterschied ist.
Nach der langen Erklärung nun meine Frage:
Darf er die einbauen oder kann ich ablehnen?
Er nannte mir den Grund, das die Dämpfe/Gerüche dann nicht mehr im Wohnzimmer landen würden.
Meine Gegenargumente sind die Größe (oben wird es niedriger und unten höher) und das aussehen!

Vielen Dank schonmal!!!

hallo,
ob er das darf oder nicht,kann ich nicht sagen. Ich würde ihn bitte das elegante Teil nicht einzubauen. Ich würde ihm auch vorführen, das die Tür zu niedrig ist und sie sich stoßen würde ,ihre freunde evtl.auch, und das geht ja nicht. Versuchen einfach

viel glück

lisa

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

danke lisa, aber habe ich versucht und vorgeführt während er den neuen Rahmen festgehalten hat! Meine Frau war auch dabei.
Er nimmt mich nicht allzu ernst zu dem Thema.
Möchte sogar seinen Anwalt mal fragen, ob er es einfach einbauen darf.

danke lisa, aber habe ich versucht und vorgeführt während er
den neuen Rahmen festgehalten hat! Meine Frau war auch dabei.
Er nimmt mich nicht allzu ernst zu dem Thema.
Möchte sogar seinen Anwalt mal fragen, ob er es einfach
einbauen darf.

hallo,
das soll er mal machen…wenn die tür passen würde,wäre es ok,aber so.Viellcht mal mit dem sohn reden?

lisa

Nach der langen Erklärung nun meine Frage:
Darf er die einbauen oder kann ich ablehnen?

Moin!
Ja, Sie dürfen ablehnen, da sich aus dieser Art „Baustelle“ in keiner Hinsicht eine Modernisierung oder Sanierung oder Energieeinsparung etc. für den Mieter ergibt.
Bedenken Sie immer: SIE sind Besitzer der Mietwohnung. der Vermieter ist „nur“ der Eigentümer. Und so lange die Wohnung in Ihrem Besitz ist, bestimmen Sie, w as Umbaumaßnahmen angeht, so lange nicht ein Gesetz den VM zu irgendwas „Vernünftigem“ zwingt…
Und Sie können sogar vom VM verlangen, er möge ALLE Türen der Wohnung bis zu Ihrem Auszug (irgendwann mal) in den Keller stellen, weil Sie z.B. gar keine Türen in der Wohnung haben wollen…
Gruß
MK

Sie haben die Wohnung mit diesem Türrahmen gemietet,
also wollen Sie die Wohnung genau so behalten wie sie
ist.Sagen Sie Ihrem Vermieter das alles so bleibt und
wenn er seinen Sperrmüll entsorgen will soll er die Tür
in seiner Wohnung einbauen.

das klingt gut! danke

so etwas ähnliches haben wir ihm dann auch gesagt :smile:

M.E. darf während der Mietdauer dies nicht geschehen.Basta.de

Die Veränderung müssen Sie dulden. Für den nächtlichen Toilettengang empfehle ich Ihnen eine Taschnelape zu benutzen oder schlicht Licht einzuschalten.

Der Vermieter darf die neue Tür incl. neuem Türrahmen NUR MIT ZUSTIMMUNG des Mieters einbauen, da dies eine Veränderung der Mietsache ist,
aber keine Modernisierung, Energieeinsparung o.ä. ist!

Für die Ablehnung des Wunsches des Vermieters braucht der Mieter keine Gründe anzugeben. Es reicht wenn der Mieter sagt ich will keine Änderung.

Auf der anderen Seite hat der Mieter auch keinen Anspruch auf zum vorhandenen Türrahmen passende Flügeltüren, da diese bei der Wohnungsbesichtigung bzw. Wohnungsübergabe nicht vorhanden waren.

Der Mieter hat die Wohnung mit dem vorhandenen Türrahmen aber ohne Flügeltüren angemietet.
Für den Vermieter besteht kein Anlass das zu ändern.

danke! so seh ich das auch!

Hallo,

wenn Du die Tür nicht haben möchtest und es dich nicht stört, kann der Vermieter diese Tür ja einlagern. Der Vermieter hat in diesen Fall wohl kein Recht die Tür ein zu bauen, da es keine bauliche Notwendigkeit gibt.

Gruß
Peter

Hallo BoCee,

wenn Ihr Vermieter Ihnen seinen alten Schrott, so wie es aussieht auch noch in nicht handwerklich üblicher Qualität einbauen will, dann stellt das für Sie doch offensichtlich eine Minderung der Wohnqualität dar.
Für eine minderwertige Wohnung zahlt man nicht so viel Geld, wie für eine Bruchbude. Reactio : Mietminderung

Beste Grüße
hardy