Darf Vermieter neuen Mietvertrag verlangen?

Hallo,
Dem Vermieter ist über einem Jahr nachdem der meinen Mietvertrag unterschrieben wurde aufgefallen, dass sein Mietvertrag „rechtsunwirksam“ ist. Er verlangt daher von Mieter, dass er einen neuen Mietvertrag unterschreibt.
Meine Frage ist, darf er das, auch wenn seiner Meinung nach der ursprüngliche Vertrag nur ein „vorläufiger Mietvertrag“ war?
2. Was wären mögliche Folgen, wenn sich der Mieter weigern würde den Vertrag zu unterschreiben?
kann der Vermieter den Mieter dann so ohne weiteres aus der Wohnung werfen?

Hallo!

Man hat bereits einen Vertrag, der gilt. Sollten einzelne Punkte nicht wirksam sein, dann nicht zum Nachteil des Mieters ! Dann gilt immer die gesetzliche Regelung.
„Vorläufige Mietverträge“ ? Gibt es m.E. nach nicht.

Es kann nicht verlangt werden, Mieter müsse einem neuen abweichenden Vertrag zustimmen.
Und Folgen hat es nicht !

In der Regel wäre ein neuer Vertrag für den Mieter schlechter, denn warum sonst sollte man auf einem neuen bestehen ? Man könnte es natürlich immer erst prüfen (lassen) bevor man sich doch entschließt, ihn zu unterzeichnen.
Mag ja sein, der neue Text ist doch günstiger.

Aber glauben oder hoffen sollte man darauf nicht !

mfG
duck313