Guten Tag,
zu einer Mietwohnung ist ein Parkplatz mit hoch-klappbarer Parkstange mitgemietet.
Der Vermieter schreibt vor, dass bei jedem
Wegfahren vom Parkplatz die Stange hochzuklappen und bei Ankunft die Stange wieder aufzuschließen ist.
Ist dies zulässig oder kann das der Mieter selbst entscheiden?
Muss bei Beschädigung der Parkstange von Dritten der Mieter die Reparatur aufgrund eines handgeschriebenen Zettels mit Zahlungsaufforderung des Vermieters zahlen oder ist eine ordentliche Rechnung des Reparateurs nötig?
Danke