Guten Tag,jemand versteht sich nicht besonders gut mit seinen Vermietern und seit längerem hat er die Vermutung das diese in seiner Abwesenheit und ohne sein Wissen in die Wohnung gehen! Die Vermieter wohnen im selben Haus und bekommen also mit wenn die Person das Haus verlässt! dürfen die das überhaupt und welche beweise braucht man für eine Anzeige? Reicht es das sie es Dritten gegenüber zugegeben haben oder muss man ihnen eine „falle“ stellen? Nur wie kann das bewiesen werden?
Danke für die Hilfe im Vorraus!
Warum wurde das Schloss der Mietwohnung nicht einfach ausgetauscht? Damit erspart man sich einigen Ärger 
Über die Beweisführung weiß ich leider nichts. Es handelt sich allerdings um Hausfriedensbruch. Ich würde das unter Angabe der Zeugen bei der Polizei anzeigen, denn das Betreten der Wohnung durch den Vermieter ohne Zustimmung des Mieters ist natürlich nicht rechtens!
Warum wurde das Schloss der Mietwohnung nicht einfach
ausgetauscht? Damit erspart man sich einigen Ärger
Ja darf man einfach so ohne Wissen des vermieters die Schlösser austauschen? Das wäre ja einfach!
Über die Beweisführung weiß ich leider nichts. Es handelt sich
allerdings um Hausfriedensbruch. Ich würde das unter Angabe
der Zeugen bei der Polizei anzeigen, denn das Betreten der
Wohnung durch den Vermieter ohne Zustimmung des Mieters ist
natürlich nicht rechtens!
Hallo Caro,
Ja darf man einfach so ohne Wissen des vermieters die
Schlösser austauschen? Das wäre ja einfach!
Na aber sicher doch. Das Schloss muß nur zum Auszug wieder umgebaut werden.
Gruß
Joschi
Warum wurde das Schloss der Mietwohnung nicht einfach
ausgetauscht? Damit erspart man sich einigen Ärger
Ja darf man einfach so ohne Wissen des vermieters die
Schlösser austauschen?
Ja, darf man. Ich würde allerdings das alte Schloss samt Schlüsseln gut aufheben. Dem Vermieter muss man natürlich auch keinen der neuen Schlüssel geben.
Gruß,
Malte
Danke an Alle! War echt eine große hilfe!