Hallo,
gerade haben wir ein neues Büro bezogen, und festgestellt, daß der Vermieter einen Schlüssel zu den Räumen hat.
Nun meine Frage: darf er das eigentlich, und könnten wir das Schloß evtl. austauschen ?
Über Antwort würd ich mich freuen
Gruß
Sabine
Hallo Sabine,
altes Thema. Nein er darf/brauch keinen Schlüßel haben. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Ich persönlich würde auf jedenfall neue Schlößer einbauen, da du ja nie weißt, wer hat sich den einen Schlüßel nachmachen lassen (Problem beim Einbruch ohne Aufbruchspuren mit der Versicherung!!!). Hebt die alten Schlößer auf und baut diese nach eurem Auszug wieder rein. Gängige Praxis in diesem Fall. Gegenüber eurem Vermieter (weil man mit dem ja kein Ärger haben will) könnt ihr das mit einer Auflage eurer Versicherung begründen. Weiterhin solltet ihr einer Person einen Schlüßel von dem neuen Schloß versiegelt übergeben. Falls man doch den mal brauch (Rohrbruch und ihr seit nicht da, oder so)
Gruß
Martin
Nein!
Hallo Ihr Beiden,
doch doch, es gibt sehr wohl eine rechtliche Grundlage, mit der man gegenüber dem Vermieter argumentieren kann: nämlich § 854 BGB. Durch den Abschluß des Mietvertrages und die Schlüsselübergabe räumt der Vermieter dem Mieter die alleinige und tatsächliche Gewalt über die Mietsache ein.
Bunkert der Gutste allerdings noch irgendwo einen Ersatzschlüssel für alle Fälle, räumt er dem Mieter lediglich einen Mitbesitz ein, was ja nicht Sinn des Vertrages ist.
Es gibt also genau zwei Möglichkeiten:
- Den Vermieter unter Berufung auf § 854 BGB zur Herausgabe des Ersatzschlüssels auffordern.
- Wie Martin bereits schrieb: Schlösser austauschen.
Beste Grüße
Tessa
auch nicht bei Gewerbe?
Hallo zusammen,
danke für eure Antworten. Ich dachte,daß da evtl. Vermieter von gewerbl. Objekten mehr Rechte hätten.
Aber dann werd ich wohl einfach mal die Schlösser auswechseln.
Viele Grüsse
Sabine
Hallo Tessa,
hab ich doch geschrieben das es KEINE rechtlichen Möglichkeiten gibt, das der VERMIETER auf einen Ersatzschlüßel bestehen darf.
Is so, oder nicht! O.K. meine Satzstellung ließ da wohl ein bißchen zu wünschen übrig!!!
Danke aber für die Ergänzungen.
Wäre doch auch was als FAQ, oder?
Gruß
Martin
dernächstemaletwasklarerschreibentut
Nein! Doch! & Co.
Hi Martin,
mein ‚Nein!‘ bezog sich eigentlich auf die ursprüngliche Frage… Sprich: der Vermieter hat selbstredend - scheißegal ob Wohnung oder Gewerbe - keinerlei rechtliche Handhabe zur Bunkerung eines Ersatzschlüssels.
Sorry für das Chaos!
Chaotische Grüße 
Tessa
Hallo Tessa,
also ist es, wie ich ursprünglich dachte, doch nicht so wie du jetzt denkst und es wird nicht so werden wie die anderen es vorhatten, denn wer sollte schon das Gedachte umsetzen in das Ursprüngliche.
Chaos??? Thats my name.
Verwirrende Grüße
Martin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nun, mein Lieber… Wenn Du in meine ViKa schaust, wirst Du gaaaaaaanz unten den Vermerk
aka 'das personifizierte Chaos’
finden. Ich denke, dem habe ich wieder einmal alle Ehre gemacht… *grins*
So und nun schnell wech hier, bevor uns der MOD wegscheucht. 
T.
Husch,Husch, sonst kommt der MOD
…!