Darf Vermieter selbst gezahlten Strom nachfordern?

Hallo!

Ich habe folgende Frage:

Ein Mieter hat sich beim Einzug in eine neue Wohnung nicht bei dem örtlichen Stromanbieter angemeldet, in dem Glauben, dass der Strom mit den Nebenkosten abgedeckt wird, da es sich nur um eine kleine Einzimmerwohnung handelt und beim Einzug vom Makler und Vermieter nur gesagt wurde, dass ein Vertrag mit den Gaswerken abzuschließen ist, was daraufhin auch geschehen ist. 3,5 Jahre später meldet sich nun der Vermieter mit Stromrechnungen im 4 stelligen Bereich, mit der Aussage, er hätte die bisher immer für den Mieter mitbezahlt ohne es zu müssen. Er will also jetzt, dass der Mieter den Strom der letzten Jahre „nachbezahlt“, den bisher der Vermieter an die Stadtwerke bezahlt hat.
Ist das rechtens oder hat man als Mieter nicht auch eine Art Vertrauensschutz, sodass man davon ausgehen könnte, dass wenn der Vermieter jahrelang den Strom des Mieters zahlt, dies auch von ihm so gewollt ist und es nicht Sache der Mieters ist? Es geht mir also nicht primär darum, ob der Mieter sich am Anfang hätte ummelden müssen, sondern eher darum, ob es so eine Art „betriebliche Übung“, wie man es aus dem Arbeitsrecht kennt, auch im Mietrecht gibt.

Vielen Dank für die Hilfe!

Sie müssen den Strom bezahlen, aber so viel ich weiß, gibt es hier eine Verjährungsfrist für die Nachforderung von Nebenkosten. Für das Jahr 2011 müssen Sie auf jeden Fall bezahlen, und ebenfalls für 2012. An Ihrer Stelle würde ich mich sofort bei einem Stromanbieter anmelden.
Bassauer

Hallo,
wer den Strom zahlt, sollte im Mietvertrag stehen. Wenn der Vermieter die Stromkosten über die Nebenkosten abrechnet, so muss er das spätestens 12 Monate nach der Abrechnungsperiode tun. Außerdem verjähren Forderungen nach 3 Jahren, wenn er keine Klage oder Mahnbescheid einreicht.

Frohe Weihnachten und viel Erfolg
Udo

Hallo lieber B9888,

deine Fragen kann ich leider nicht, rechtlich geschütz beantworten.

Gehe bitte zu dem Mieterverein deines Ortes und erkundiged dich dort.

Oft ist die erste Beartung kostenlos.

Eine Mitgliedschaft kostet ca 70-80€ im jahr.

LG

Günther

Hallo 9888,

das ist das übliche Gemauschel von Möchtegern-Vermietern, die tolldreist ein Geschäft machen wollen.

Was da zu zahlen ist , ist doch sicher der Gesamtstromverbrauch.

Wer zu zahlen hat legtl das EVU fest, mit dem hat es mämlich einen Vertrag.

Wenn Ihr Mieter abrechnen will, so muss er die Verbrauchswerte anhand eines separaten Zählers abrechnen, ansonsten gilt die inlusive Lösung für Nebenkosten.
Für den Zähler hat gefälligst der Vermieter zu sorgen.

So wie es aussieht, ist das zum Teil verjährt und unlauter.

Ermitteln Sie Ihren jetzigen, durchschnittlichen Verbrauch in einer Woche oder Monat und rechnen Sie ihn hoch auf das Jahr. Dann kommen Sie in etwa wenn die Gewohnheiten und die Gerätenutzung gleich geblieben ist in etwa da hin, was Sie verbraucht haben.

Auf jeden Fall ist eine 4-stellige Nachforderung ziemlich fraglich.

Unser Verbrauch mit einer 3-köpfigen Familie mit Waschmasch. Trockner, 4 Computern und viel Kochaktivität liegt bei 6400 kWh im Jahr, was relativ hoch ist.

Also müsste ein 1-Personenhaushalt zwischen 1000 bis 2000 kWh liegen, je nach Gerätepark und Gewohnheiten. (z.B. 1/4 Std. elektrisch Duschen ca. 5 kWh also rund 1 €). Dauerduscher sind ruinös !

BG
hardy

hallo,
was steht im Mietvertrag?
Gibt es ein seperaten Stromzähler?