Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Ein Mieter hat sich beim Einzug in eine neue Wohnung nicht bei dem örtlichen Stromanbieter angemeldet, in dem Glauben, dass der Strom mit den Nebenkosten abgedeckt wird, da es sich nur um eine kleine Einzimmerwohnung handelt und beim Einzug vom Makler und Vermieter nur gesagt wurde, dass ein Vertrag mit den Gaswerken abzuschließen ist, was daraufhin auch geschehen ist. 3,5 Jahre später meldet sich nun der Vermieter mit Stromrechnungen im 4 stelligen Bereich, mit der Aussage, er hätte die bisher immer für den Mieter mitbezahlt ohne es zu müssen. Er will also jetzt, dass der Mieter den Strom der letzten Jahre „nachbezahlt“, den bisher der Vermieter an die Stadtwerke bezahlt hat.
Ist das rechtens oder hat man als Mieter nicht auch eine Art Vertrauensschutz, sodass man davon ausgehen könnte, dass wenn der Vermieter jahrelang den Strom des Mieters zahlt, dies auch von ihm so gewollt ist und es nicht Sache der Mieters ist? Es geht mir also nicht primär darum, ob der Mieter sich am Anfang hätte ummelden müssen, sondern eher darum, ob es so eine Art „betriebliche Übung“, wie man es aus dem Arbeitsrecht kennt, auch im Mietrecht gibt.
Vielen Dank für die Hilfe!