Hallo!
Ich habe da mal eine hypthetische Frage zum Thema „Untermieter“.
Eine Frau zieht mit ihrem Partner in eine geräumige 4-Zimmer-100qm-Wohnung. Nach einiger Zeit trennt sich dieses Paar und es bleibt die Frage, wie es nun mit der Wohnung weiter geht.
Der Vermieter stimmt zu, dass die Frau die Wohnung als alleiniger Hauptmieter übernimmt und der Ex-Partner aus dem Mietvertrag austritt.
Darüber hinaus wird grundsätzlich die Erlaubnis erteilt (mündlich), einen Untermieter mit in die Wohnung zu nehmen - dem Vermieter ist es egal, wer da wohnt, ob Partner, Untermieter oder Mitbewohner, solange die Miete regelmäßig eingeht.
Ein Zimmer wird nun möbliert immer befristet untervermietet, die Anzahl der Bewohner bleibt konstant auf zwei und ist so dem Vermieter (für die Nebenkostenabrechnung) gemeldet. Der Untermieter ist dem Vermieter nicht bekannt und er steht auch in keinem vertraglichen Verhältnis zum Vermieter.
Nun ändert sich die finanzelle Lage der Frau, da sie ein neues Studium aufnimmt. Sie möchte einen weiteren Untermieter mit hinzunehmen, um die Kosten zu senken. Durch die 100qm und die 4 Zimmer ist eine Überbelegung durch 3 Personen nicht gegeben.
Kann der Vermieter den Einzug eines weiteren Untermieters verweigern? Kann der Vermieter zusätzlich zur Anpassung der Nebenkosten die Miete aufgrund der Erhöhung der Personenzahl erhöhen?
Auf Eure Antworten bin ich gespannt!