Darf Verpackung geöffnet werden?

Hallo,

darf man im Kaufhaus, ohne dass ein Angestellter des Hauses anwesend ist, eine Verpackung öffnen, um zu sehen, ob sämtliche Zubehörteile enthalten sind und ob das Gerät äußerlich in einem einwandfreien Zustand ist?

Wenn ja, gibts dafür Rechtsgrundlagen?

Wenn nein, wieso?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Marcel

Hi Marcel,
ich komme aus dem Handel und bin natürlich auch selbst Käufer.
Der Handel will natürlich nicht, dass überall aufgerissene Vwerpackungen liegen. Aus deisem Grund drf er das Öffnen auch untersagen.
(Öffnen verpflichtet zum Kauf… soll dieses zum Ausdruck bringen)
Mehr als „rauswerfen“ (von wegen Hausrecht)kann er dich aber eigentlich nicht, wenn du nichts beschädigst.
Kaufzwang gibt es wohl nur im Lebensmittel und villeicht im Hygienebereich.

Wenn ich ein Produkt mit Zubehör kaufen will, mache ich es natürlich auf und sehe nach. An der Kasse wird es oft nicht gemacht und wenn was fehlt kann ich es nicht nachweisen. WEäre also mein Verlust.

Natürlich kann mir unterstellt werden, dass ich eines der Zubehörteile klauen wollte, doch eine kurze Erklärung genügt und der Fall ist ok.

Ich öffne ja keine Verpackungen nur um zu sehen, was da noch so drin ist.
Wenn ich eine Qualität begutachten möchte, öffne ich den Karton fachgerecht und packe auch die Ware später wieder ordentlich ein, so dass ein Unterschied zu ungeöffneter Ware nicht besteht.

Habe im Handel noch keinem Probleme angedroht wenn er so handelte und habe selbst bei diesem Vorgehen auch keine bekommen.

Leider für dich nur Erfahrungen. Keine Gesetze.

BJ

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