Darf Versicherung die Höhe des Schadens bestimmen

Hallo Versicherungs-Spezialisten,

darf bei einem Haftpflichtschaden eines Elektrogerätes, wenn ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt vorliegt, die Versicherung eigenmächtig hingehen und nur einen Bruchteil des Kostenvoranschlages zahlen?

Wäre froh, über eine Diskussion und Erfahrugnsberichte.

Danke

Hallo,

etwas konkretere Angaben wären nicht schlecht. Aber allgemein lässt sich sagen, dass die Haftpflichtversicheurng nur den Zeitwert ersetzt. Wenn ein 10 Jahre altes Elektrogerät mit Neuteilen bestückt wird, zahlt das keine Haftpflichtverischerung.

Grüße
Mike

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Hallo,

konkrete Angaben sind glaube ich hier nicht erlaubt.
Vieleicht soviel.
Bei einem 4 Jahre altes Notebook soll laut einer Fachwerksttt der Reparaturbetrag über 500.- Euro liegen. Versicherung will nur 200.- Euro dem geschädigten zahlen und jetzt soll ich den Rest drauflegen.
Ist das normal so bei Haftpflichtversicherungen???
Bin entsetzt, dass ich mehr als den Versicherungsbetrag draufzahlen soll. Wofür habe ich dann eine Haftpflichtversicherung?

Na, schau doch mal im Netz, was ein 4 Jahre altes, gebrauchtes Notebook überhaupt noch Wert ist! Sicherlich keine €500,-! Wie gesagt, Hafpflicht ersetzt nuur den tatsächlich entstandenen Schaden, also maximal den Zeitwert.
Mike

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der Reparaturbetrag über 500.- Euro liegen. Versicherung will
nur 200.- Euro dem geschädigten zahlen und jetzt soll ich den
Rest drauflegen.

Das ist ein Irrglaube. Die Versicherung zahlt das, was Du auch zahlen müßtest, wenn Du von einem Gericht zu Schadensersatz veruteilt worden wärest. Du mußt also nichts drauflegen, die Differenz zahlt der Geschädigte.

Ist das normal so bei Haftpflichtversicherungen???

Ja, die Versicherungen prüfen sehr genau, ob die gestellten Ansprüche berechtigt sind. Natürlich kann man mit denen verhandeln, aber gefälligkeitszahlungen sind sehr selten.

Bin entsetzt, dass ich mehr als den Versicherungsbetrag
draufzahlen soll.

Du sollst gar nichts draufzahlen.

Wofür habe ich dann eine Haftpflichtversicherung?

Damit sie berechtigte Ansprüche befriedigt und unberechtigte abwehrt.

Hallo,

Hallo,

konkrete Angaben sind glaube ich hier nicht erlaubt.
Vieleicht soviel.
Bei einem 4 Jahre altes Notebook soll laut einer Fachwerksttt
der Reparaturbetrag über 500.- Euro liegen. Versicherung will
nur 200.- Euro dem geschädigten zahlen und jetzt soll ich den
Rest drauflegen.

Eine Leistung (auch Reparatur) kann in der Haftpflicht nie höher sein, als der Zeitwert des Gegenstandes! Eine Haftpflicht hat sich i.d.R. an das BGB zu halten!
Der Geschädigte hat auch KEINEN HÖHEREN Anspruch an dich , warum regst du dich also auf!?
(Wenn der Zeitwert des Laptops die 200 EUR nicht übersteigt ist das selbstverständlich „normal“ bei Haftpflichtversicherungen!)

Bin entsetzt, dass ich mehr als den Versicherungsbetrag
draufzahlen soll. Wofür habe ich dann eine
Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung ist doch keine „Wertvermehrungsversicherung“ sondern leistet nur maximal für den Zeitwert des Gegenstandes! Und wie geschrieben, du musst dem Geschädigten nicht mehr zahlen als den Zeitwert.

Gruß cooler