Darf Versicherung Erbverteilung vornehmen

Eine Bekannte bekommt von Ihrem verstorbenen Mann nach Jahren (der Vertrag war nicht bekannt) noch eine Versicherung ausbezahlt. Es ist noch eine Tochter aus erster Ehe da, man kennt aber die Adresse nicht. Darf die Versicherung die Auszahlung der Summe selbstständig aufteilen und auszahlen? Keine Erbolge eingetragen.

Hallo,

das kommt auf die Art der Versicherung an.

Wenn es jetzt z.B. eine Leistung wegen Todes ist, wird der Verstorbene wohl eine/n Bezugsberechtigte/n festgelegt haben. An den wird ausbezahlt, wenn er noch lebt. Sonst an dessen Erben.

Wenn die Leistung eigentlich an den Verstorbenen ausgezahlt werden müsste (z.B. Versicherung abgelaufen), wird die Versicherung einen Erbschein haben wollen und müssen.

Gruss

Barmer