Darf Versicherung mein Zubehör einbehalten?

Schönen guten Abend :smile:

Eine Freundin von mir hat meine Digi-Cam versehentlich in einen See fallen lassen. Ihre Haftpflichtversicherung hat mich dann aufgefordert die Rechnung, das komplette Zubehör (USB-Kabel, Ladekabel, Treiber-CD) sowie das Benutzerhandbuch einzuschicken. Hab ich gemacht; daraufhin wurde mir ein Zeitwert erstattet, mit dem ich zufrieden war.

Da ich mir das gleiche Modell dann wieder gekauft habe, wollte ich von der Versicherung das von mir eingesandte Zubehör wieder zurück. Schließlich könnte ich das ja für die neue Kamera wiederverwenden. Die Versicherung rief dann beim Saturn an und erfuhr, dass das Zubehör in etwa einen Wert von ca. 160 EUR hätte. Sie schrieben mir, dass ich das Zubehör wiederbekäme, wenn ich der Versicherung (nachdem ich den Scheck von der Rückerstattung bereits erhielt) die 160 EUR dafür überweisen würde!

O-Ton: „Bei Herausgabe der Ersatzteile müssen Sie sich diesen Restwert bei der Abrechnung des Schadens anrechnen lassen.“

Meine Frage: Dürfen die das überhaupt? Gibt es eine Möglichkeit mein Zubehör auch ohne Restwert-Anrechnung zurückzubekommen?

Über Tipps von euch würde ich mich sehr freuen.
Martina

Hallo Martina,

es wird der dir entstandene Schaden angerechnet. Da die Zubehörteile ganz sind, ist das kein Schaden und ist nicht ersatzpflichtig.
Die Cam hat einen Schaden und der muss ersetzt werden. Mit dem Zeitwert.

Gruß
Marco

Heißt das nun, die Versicherung hat Recht? Das Zubehör war ja im Kaufpreis enthalten.

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Heißt das nun, die Versicherung hat Recht? Das Zubehör war ja
im Kaufpreis enthalten.

In diesem Fall gebe ich der Versicherung recht. Schließlich hat sie dir ja den Zeitwert auf alle Einzelteile - inkl. Zubehör - erstattet.

Gruß
Falke

… mal ne ganz blöde Frage: Wenn Du Dir das selbe Modell wieder gekauft hast, dann muss doch dort bei der Kamera auch wieder die Standard-Ausstattung wie USB-Kabel, Ladekabel und Treiber dabei sein!

Grüße Netti

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Natürlich. Die Versicherung hat wohl den Wiederbeschaffungswert erstattet. Sie hat damit das Recht am regulierten Gegenstand mit allen seinen Bestandteilen erworben und es steht ihr zu, solche Sachen nach Möglichkeit zu verwerten. Nähere Auskünfte erteilen die Versicherungsbedingungen, dem Vertrag / der Police anliegend.
Überhaupt kann man froh sein, so etwas erstattet zu bekommen. Manche Versicherer sperren sich nämlich, hochpreisliche Dinge mit relativ schnellem moralischen Verschleiß ( Handys, Brillen ) überhaupt zu ersetzen.

HM

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Ja, klar. Aber ich hätte die Zweitaustattung des Zubehörs als Ersatz verwenden können. :smile: Aber grundsätzlich gings mir um’s Prinzip.

Martina

… mal ne ganz blöde Frage: Wenn Du Dir das selbe Modell
wieder gekauft hast, dann muss doch dort bei der Kamera auch
wieder die Standard-Ausstattung wie USB-Kabel, Ladekabel und
Treiber dabei sein!

Grüße Netti

Vielen Dank für die Antworten!
Jetzt komm ich damit besser klar :smile:
Martina