Ich versuche die Situation kurz zu beschreiben- bei einem Hausverkauf geht normalerweise die relevante Gebäudeversicherung an den neuen Eigentümer über, der dann die eventuelle Überzahlung des Vorbesitzers an diesen auszahlt. Wenn bei der Hausübergabe ein Mangel festgestellt wird der vom Vorbesitzer behoben wird ( z.B. Garage neu streichen) darf dann der neue Eigentümer das überzahlte Versicherungsgeld ( ohne Ankündigung) solange einbehalten bis der Mangel behoben wurde? Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun? Falls unabhängig, darf dann der Verkäufer seinen Versicherungsüberschuss vom Käufer mit Zinsen einfordern wenn der Verkauf mehr als 6 Monate zurück liegt?
Danke schonmal für Antworten.
Hallo,
ist das der Buckingham Palast ???
Ansonsten sind das doch Peanutsbeträge, denn selbst in der Haupstadt Berlin im „guten“ Charlottenburg würde mich ein Einfamilienhaus gerade mal 300 TEURO Jahresprämie kosten.
Lol… nein… aber es geht dem Käufer wohl ums Prinzip und der Verkäufer der sich sehr wohl um die Mangelbeseitigung kümmert möchte nun wissen ob es sich in so einem Fall ähnlich wie bei einer einbehaltenen Kaution handelt oder ob rechtlich eine Überzahlung ( was nichts direkt mit der Forderung zu tun hat) ausgezahlt werden muss. (§814 BGB Aufrechnung)
Würde mich über konstruktive Antworten freuen. Danke!
Hallo,
Was ist im Kaufvertrag dazu vereinbart?
Was ist im Kaufvertrag zum Übergang von Nutzung, Lasten, Risiko usw. vereinbart?
Was sagt der Notar dazu? Wie erläutert er die nötigen Passagen im Kaufvertrag?
Gruß
Jörg Zabel
Danke, werde es weitergeben…