Hallo!
Folgender Fall:
Mehrfamilienhaus (7 Parteien), Vermieter ist „privat“, d.h. es handelt sich nicht um eine Gesellschaft/Genossenschaft, sondern um einen Rechtsanwalt, der das Haus im Namen des Eigentümers verwaltet u als Ansprechpartner für die Mieter fungiert.
Ein Mieter möchte nun, aufgrund diverser Querelen mit dem bisherigen Stromanbieter (lokale Stadtwerke), den Stromanbieter wechseln. Jede Mietpartei hat einen eigenen Stromzähler.
Darf der VM den Wechsel verweigern bzw den Stromanbieter vorschreiben?
Im Mietvertrag ist hierzu nichts zu finden, es wurde beim Einzug in die Wohnung lediglich der Bequemlichkeit halber der lokale Anbieter gewählt. Bei Antragsstellung bei einem anderen Stromanbieter wurde u.a. nach dem Vermieter gefragt. Welchen Zweck soll das erfüllen? Der Stromanbieter hat sich auf eine E-Mail-Anfrage vor ca 4 Wochen leider noch nicht gerührt…
Gruss
Mutschy