Darf vor der Garage geparken werden

Zweifamilienhaus mit einer Doppelgarage. Darf man jeden Tag mehrere Stunden vor einer Garage parken wenn dadurch folgende Behinderungen für die Bewohner entstehen.

  1. In die nicht beparkte Garageneinfahrt kann nur mit Hilfe eines weiten Bogens in den Gegenverkehr eingefahren werden.
  2. Das Garagentor muss zum Einfahren durch vorheriges Anhalten am Straßenrand geöffnet werden, da Aussteigen vor Garage durch Parkenden PKW nicht möglich
  3. Der Treppenaufgang zum Hauseingang ist nur schwer zu begehen, da nur noch ein Weg von ca. 70 cm zwischen Auto und Mauer vor Treppenaufgang gegeben ist.
  4. Eingekaufte Waren nur in Etappen mit Mühe in die Wohnung gebracht werden können mir Rücksicht den parkenden PKW nicht zu beschädigen
  5. Möbelstücke durch die Garage aus bzw. in die Wohnung gebracht werden können, da Durchgang zum Eingang zu gering.
  6. Feuerwehrzufahrt blockiert wird.
  7. PKW mit Heck teilweise auf dem Bürgersteig steht, Behinderung von Fußgängern.
  8. Ein- bzw. Auszüge nicht reibungslos durchgeführt werden können.

Wenn Zufahrt/Vorplatz zur Garage nicht ausdrücklich an den Garagenmieter zum Alleinigen Gebrauch mitvermietet sind, handelt es sich um Gemeinschaftsflächen/gemeinschaftl. Verkehrsflächen.

Gemeinschaftsflächen (Zugänge/Zufahrten/sonst. Verkehrsflächen) dürfen ohne gesonderte Vereinbarung dazu benutzt werden, um zur eigentlich ermieteten Mietsache zu gelangen bzw. diese vertragsgemäss benutzen zu können. Sie dürfen aber nicht dauerhaft genutzt/belegt werden (zum Autoabstellen, zum Abstellen von Dingen) - und schon gar nicht so, dass andere dadurch in ihren Gebrauchsrechten beeinträchtigt werden.
http://www.vpw.info/tvb/vermietertipps_tvb/lesen/tip…
Viel häufiger geht der Streit z.B. darum wo die Grenzen des Mitgebrauchs beim Treppenhaus überschritten sind.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Kinderwagen.htm

Ansonstens sind Rettungs-/Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten und auf öffentlichen Wegen/Strassen regelt die Strassenverkehrsordnung das Parken > § 12 - mit Behinderung kommt das Knöllchen wohl auf 25 €
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_1…
http://www.verkehrslexikon.de/Module/ParkenEigZufahr…