Liebe Experten,
ich stelle diesen Artikel gleichzeitig ins Forum Recht, weil ich mir nicht sicher
bin, wo er hingehört.
Worum geht es?
Familie X hat über einen Makler im Januar 2003 ein gebrauchtes Einfamilienhaus
gekauft. Vereinbarter Zahl- und Übergabezeitpunkt war der 1. März 2003.
Nun hat der ehemalige Besitzer den Käufern einen netten Brief geschrieben, in dem
er sie auffordert, ihm die für das betreffende Objekt bereits bezahlte
Grundsteuer, Abwassergebühren sowie eine Öltank- und Gebäudeversicherung
anteilmäßig zu erstatten.
Im Kaufvertrag wurde hierzu keine Regelung getroffen.
Ist der Vorbesitzer berechtigt, diese Kostenrückerstattung vom Käufer zu
verlangen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Bea
Hallo Bea,
hier irrt der Voreigentümer. Wenn nichts im notariellen Vertrag vereinbart wurde, hat er keinen Anspruch auf Erstattung. Abwassergebühren sind ohnehin vom alten Eigentümer bis 28.02.2003 zu bezahlen. Der frühere Besitzer kann seine Versicherungen zum 28.02.2003 kündigen und wird Kostenerstattung erhalten. Der neue Besitzer muss oder kann neue Versicherungen abschliessen.
Es ist auch durchaus möglich, dass die Kommune dem alten Besitzer die Grundsteuer anteilig erstattet und sobald die Eintragungen erledigt und Mitteilungen beim Finanzamt sind, ergeht an den neuen Eigentümer wahrscheinlich ein neuer Grundsteuerbescheid.
Egal jedoch wie das noch läuft, es ist nicht vereinbart, dass der neue Eigentümer Kosten und Zahlungen, die bereits entstanden sind übernehmen muss. Da die Kosten für der Übergabe des Hauses fällig gewesen sind, bedurfte es hier einer Vereinbarung - entweder auf schriftlicher Basis - oder im notariellen Vertrag. Höflich also zurückweisen und bitten, die Versicherungen anzuschreiben und dort um Erstattung der überzahlten Beträge nachsuchen.
Gruss Günter
ich stelle diesen Artikel gleichzeitig ins Forum Recht, weil
ich mir nicht sicher
bin, wo er hingehört.
Worum geht es?
Familie X hat über einen Makler im Januar 2003 ein gebrauchtes
Einfamilienhaus
gekauft. Vereinbarter Zahl- und Übergabezeitpunkt war der 1.
März 2003.
Nun hat der ehemalige Besitzer den Käufern einen netten Brief
geschrieben, in dem
er sie auffordert, ihm die für das betreffende Objekt bereits
bezahlte
Grundsteuer, Abwassergebühren sowie eine Öltank- und
Gebäudeversicherung
anteilmäßig zu erstatten.
Im Kaufvertrag wurde hierzu keine Regelung getroffen.
Ist der Vorbesitzer berechtigt, diese Kostenrückerstattung vom
Käufer zu
verlangen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Bea