Darf Vorgesetzter anderen Gehalt verraten?

Hallo,

darf ein Vorgesetzter mit Kollegen (die in der Firmenhierarchie unter ihm stehen) über das Gehalt eines anderen Mitarbeiters reden (der den gleichen Job wie „die Kollegen“ haben)?
Darf also der Vorgesetzte das Gehalt anderer verraten?

Ich freue mich über Antworten. Am liebsten wären mir Aussagen, die rechtlich belegt sind.

Danke!

Hallo

darf ein Vorgesetzter mit Kollegen (die in der
Firmenhierarchie unter ihm stehen) über das Gehalt eines
anderen Mitarbeiters reden (der den gleichen Job wie „die
Kollegen“ haben)?

Es kommt - wie immer - darauf an.

Darf also der Vorgesetzte das Gehalt anderer verraten?

Zunächst ist ein Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen. Dort könnte schon drinstehen, ob auch der AG Stillschweigen über die Höhe der Bezüge zu wahren hat.

Ich freue mich über Antworten. Am liebsten wären mir Aussagen,
die rechtlich belegt sind.

Und dann gilt auf jeden Fall auch noch § 32 BDGS.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__32.html
Demnach ist die Nutzung (auch das Ausplaudern ist eine solche) personenbezogener Daten von Beschäftigten nur unter eng umgrenzten Bedingungen zulässig. An denen scheint es mir hier zu fehlen.

Gruß
smalbop

Hallo

Darf also der Vorgesetzte das Gehalt anderer verraten?

Zunächst ist ein Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen. Dort
könnte schon drinstehen, ob auch der AG Stillschweigen über
die Höhe der Bezüge zu wahren hat.

Wäre das denn eine wirksame Klausel? Wäre solch eine Klausel überhaupt notwendig? Und würde diese Klausel bzgl des AG auch automatisch einen Vorgesetzten erfassen? Und warum „auch“? Wäre die Klausel für einen AN denn wirksame?

Gruß,
LeoLo

Hallo

Nein. Wenn nicht eine Notwendigkeit hier in der Fallschilderung ausgelassen wird, die den Sachverhalt verändert (z.B. könnte der „hierarchisch niedere“ AN ja in seiner Funktion als BRM mit einem Vorgesetzten reden und ggf ein Auskunftsrecht haben).

Gruß,
LeoLo

Hallo

Zunächst ist ein Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen. Dort
könnte schon drinstehen, ob auch der AG Stillschweigen über
die Höhe der Bezüge zu wahren hat.

Wäre das denn eine wirksame Klausel?

Der Verwender kann sich nicht auf die Unwirksamkeit eigener Klauseln berufen.

Wäre solch eine Klausel
überhaupt notwendig?

Bis zur Novellierung des BDSG 2009 wohl schon.
Und würde diese Klausel bzgl des AG auch

automatisch einen Vorgesetzten erfassen?

Woher weiß der Vorgesetzte von dem Gehalt? Weil es ihm gesagt wurde. Er wird mit Sicherheit eine Datenschutz-Verpflichtungserklärung zu unterschreiben gehabt haben, und wenn nicht, hat der AG etwas falsch gemacht, als er dem Vorgesetzten das gehalt nannte.

Und warum „auch“?

Weil solche Klauseln häufig nur den AN in die Pflicht zu nehmen versuchen.

Wäre die Klausel für einen AN denn wirksame?

Nein, da gibt es vom LAG Meck-Pomm ein aktuelles Urteil.

Gruß
smalbop

Hallo

Nein. Wenn nicht eine Notwendigkeit hier in der
Fallschilderung ausgelassen wird, die den Sachverhalt
verändert (z.B. könnte der „hierarchisch niedere“ AN ja in
seiner Funktion als BRM mit einem Vorgesetzten reden und ggf
ein Auskunftsrecht haben).

Die Fallkonstellation, bei der ein BR ohne Einverständnis oder auch nur Kenntnis des betr. MA dessen Gehalt mitgeteilt bekommt, würde mich interessieren.

Gruß
smalbop

Hallo

Dann sind wir einer Meinung. Wobei ich noch einmal darauf hinweisen wollte, daß der Vorgesetzte eben nicht Verwender ist (und daher zwar ein Verstoss gegen die Verschwiegenheitspflicht, aber kein Verstoss gegen den Arbeitsvertrag vorliegen kann). Die Frage nach einer AG-Klausel im AV erschien mir daher irrelevant. Daß die Klausel für den AN idR unwirksam sein wird, sind wir uns ja auch einig.

Gruß,
LeoLo

Hallo

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html
Absatz 2

http://lexetius.com/2006,3284

Gruß,
LeoLo

Hallo,

darf ein Vorgesetzter mit Kollegen (die in der
Firmenhierarchie unter ihm stehen) über das Gehalt eines
anderen Mitarbeiters reden (der den gleichen Job wie „die
Kollegen“ haben)?
Darf also der Vorgesetzte das Gehalt anderer verraten?

Drehen wir die Frage doch mal um:
Warum sollte es vom Grundsatz her verboten sein? (Innerbetriebliche Geschichten lassen wir dabei mal unberücksichtigt, denn die Frage ist allgemein gestellt.)

Ich bin im öffentlichen Dienst. Und kann Dir das Gehalt jedes Kollegen und jeder Kollegin bis auf wenige 10 Euro ausrechnen.

Wenn es dort kein Problem ist, warum sollte es woanders eins sein?

Gruß
Jörg Zabel

PS: Überall, wo nach Tarif gezahlt wird, gibt es entsprechende Tabellen …

Hallo,

danke, alles klar, aber das dürfte im vorliegenden Fall eher nicht einschlägig gewesen sein.

Gruß
smalbop

Hallo

Warum sollte es vom Grundsatz her verboten sein?
Ich bin im öffentlichen Dienst. Und kann Dir das Gehalt jedes
Kollegen und jeder Kollegin bis auf wenige 10 Euro ausrechnen.

Wenn es dort kein Problem ist, warum sollte es woanders eins
sein?

Weil im Gegensatz zum öD, der die Gehälter aus Steuergeldern finanziert (und somit deren öffentliche Kontrolle im Interesse der Allgemeinheit liegt), die Gehälter in der Privatwirtschaft eben Privatsache der beiden Beteiligten sind.

PS: Überall, wo nach Tarif gezahlt wird, gibt es entsprechende
Tabellen …

Es wird aber nicht überall nach Tarif bezahlt. Wenn man nicht möchte, dass jeder bis auf wenige Euro genau ausrechnen kann, was man verdient, dann geht man eben in den AT-Bereich der Privatwirtschaft - oder muss die Kröte schlucken, wenn man das nicht kann oder aus anderen Gründen nicht will.

Gruß
smalbop

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten! Nein, wir nehmen an, dass es in der betreffenden Filiale überhaupt keinen Betriebsrat gibt.
Darüber hinaus stelle man sich vor, der Mitarbeiter A hört erst über Kollegen B, dass sein Vorgesetzter mit B über sein Gehalt geredet hat.

Hätte denn der Mitarbeiter eine Chance, sich zu wehren?

Man könnte sich ja vorstellen, dass das Ausplaudern des Gehalts durch den Mitarbeiter für einiges böses Blut sorgen würde.

Hallo,

Weil
die Gehälter in der Privatwirtschaft
eben Privatsache der beiden Beteiligten sind.

Schön, das mag richtig sein. Aber „Privatsache“ und „streng geheim“ sind doch zweierlei Schuhe. Beispielsweise ist mein Auto auch meine Privatsache, trotzdem kann jeder sehen welches Modell es ist, wieviel es ungefähr gekostet hat usw.

Es wird aber nicht überall nach Tarif bezahlt. Wenn man nicht
möchte, dass jeder bis auf wenige Euro genau ausrechnen kann,
was man verdient, dann geht man eben in den AT-Bereich der
Privatwirtschaft - oder muss die Kröte schlucken, wenn man das
nicht kann oder aus anderen Gründen nicht will.

Auch das stimmt. Trotzdem wird es kein „grundsätzliches Verbot“ mit entsprechender Rechtsgrundlage geben. Man kann sich doch höchstens auf innerbetriebliche Regelungen und/oder den Arbeitsvertrag berufen, mal abgesehen von dem schwammigen und rechtlich nicht durchzusetzenden „sowas tut man nicht“.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Weil
die Gehälter in der Privatwirtschaft
eben Privatsache der beiden Beteiligten sind.

Schön, das mag richtig sein. Aber „Privatsache“ und „streng
geheim“ sind doch zweierlei Schuhe. Beispielsweise ist mein
Auto auch meine Privatsache, trotzdem kann jeder sehen welches
Modell es ist, wieviel es ungefähr gekostet hat usw.

Fraglos. Aber es würde mich trotzdem stören, wenn stattdessen mein Autohändler selbst ungefragt jedem in der Nachbarschaft sagt, was ich letztlich bezahlt habe.

Es wird aber nicht überall nach Tarif bezahlt. Wenn man nicht
möchte, dass jeder bis auf wenige Euro genau ausrechnen kann,
was man verdient, dann geht man eben in den AT-Bereich der
Privatwirtschaft - oder muss die Kröte schlucken, wenn man das
nicht kann oder aus anderen Gründen nicht will.

Auch das stimmt. Trotzdem wird es kein „grundsätzliches
Verbot“ mit entsprechender Rechtsgrundlage geben. Man kann
sich doch höchstens auf innerbetriebliche Regelungen und/oder
den Arbeitsvertrag berufen, mal abgesehen von dem schwammigen
und rechtlich nicht durchzusetzenden „sowas tut man nicht“.

Das ist schon verboten, wie gesagt § 32 BDSG. Wobei es in der Tat eine Frage der kulturellen Prägung ist, wie offen man in Geldsachen ist. In den USA protzt jeder mit seinem Gehalt, denn man definiert den Wert der eigenen Person praktisch über das, was man für seine Arbeit bekommt, in Schweden steht die Einkommensteuererklärung aller Bürger im Internet. Derutsche Datenschützer würden die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, trotzdem ist in beiden genannten Ländern die Demokratie noch nicht direkt untergegangen. In Deutschland hält man es in der Hinsicht halt anders.

smalbop

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