Ich bat dann um eine Amalgamfüllung, da dies eine schnelle und
qualitativ hochwertige Methode ist, die Füllung zu erneuern
und meine Schmerzen zu beseitigen. Da meinte er nur, er mache
keine Amalgamfüllungen, sondern nur Keramik und das sei im
Notdienst nicht möglich.
Servus Martin,
ich gebe Dir Recht, wenn Du Amalgam als ‚qualitativ hochwertig‘ bezeichnest, wenn man von der punkigen Ästhetik absieht 
NICHT Recht hast Du mit der Hoffneung, dass eine Füllung zur Beseitigung von Spontanschmerzen geeignet wäre. Keine Füllung ist das. Wenn man mit Schmerzen zum Notdienst geht, hat man einen, mehr oder weniger stark entzündeten, Zahnnerv. Eine Füllung ändert daran nichts, egal wie toll ihre Werkstoffeigenschaften sind. Nachdem der Notdienst-ZA es nicht vermocht hat, Dir das klar zu machen UND nachdem er mutmaßlich nichts gegen Deine Schmerzen unternommen hat, könntest Du mit Rechts- und Staatsanwälten Kontakt aufnahmen.
Frage: darf er das? Immerhin rechnet er diesen :Notdienstbesuch
mit meiner Kasse ab und wollte von mir auch 10 EUR haben.
siehe oben . such’ Dir einen Zahn arzt.
Zum Thema Wunschtherapie: (Zahn)ärzte haben das Recht der Therapiefreiheit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Therapiefreiheit
Wenn ein Zahnarzt bestimmte therapeutische Methoden ablehnt, hat er die Freiheit dazu. Es ist deshalb auch keine unterlassene Hilfeleistung, wenn ein ZA Dir die Amalgamfüllung verweigert, (wahrscheinlich hätte er wohl auch schon so lange keine AM-Füllung mehr gemacht, dass er es gar nicht mehr könnte). Kritisch wird es, wenn er die Schmerzbehandlung mit einer bestimmten Methodik in der Füllungstherapie verquickt. Dafür gibt es keine vernünftigen Gründe.
Gruß
Kai Müller