Darf Zahnarzt Amalgam verweigern?

Hi,

war heute mit starken Zahnschmerzen am 1.6 beim Notdienst. Der meinte, man müsse die Füllung erneuern, aber eine Keramikfüllung sei zu aufwendig für den Notdienst. Ich solle doch bitte am Montag zu meinem normalen Zahnarzt gehen.

Ich bat dann um eine Amalgamfüllung, da dies eine schnelle und qualitativ hochwertige Methode ist, die Füllung zu erneuern und meine Schmerzen zu beseitigen. Da meinte er nur, er mache keine Amalgamfüllungen, sondern nur Keramik und das sei im Notdienst nicht möglich.

Frage: darf er das? Immerhin rechnet er diesen Notdienstbesuch mit meiner Kasse ab und wollte von mir auch 10 EUR haben.

Danke,

Martin

Die 10 Euro Praxisgebühr darf er verlangen. Wenn er keine Amalgamfüllungen macht, mußt du dies leider akzeptieren. Ich verstehe das leider auch nicht, da ich immer noch (wie vor xxxx Jahren ) auf Wunsch, Amalgamfüllungen mache. Der Patient ist König…

Hallo,

Ein Zahnarzt ist nicht verpflichtet, ein bestimmtes Material zu verwenden.
Er ist aber im Notdienst und auch sonst sehr wohl verpflichtet eine Schmerzbehandlung durchzuführen, z.B. die Karies zu entfernen und eine provisorische Füllung zu machen (so mache ich das, wenn nicht viel Zeit ist) oder aber auch nur ein Schmerzmittel verschreiben.

Wie weit diese Behandlungspflicht im speziellen Fall geht (oder ging) ist immer mal wieder ein Streitfall vor Gericht.

Viele Grüße Christian

Ich bat dann um eine Amalgamfüllung, da dies eine schnelle und
qualitativ hochwertige Methode ist, die Füllung zu erneuern
und meine Schmerzen zu beseitigen. Da meinte er nur, er mache
keine Amalgamfüllungen, sondern nur Keramik und das sei im
Notdienst nicht möglich.

Servus Martin,

ich gebe Dir Recht, wenn Du Amalgam als ‚qualitativ hochwertig‘ bezeichnest, wenn man von der punkigen Ästhetik absieht :wink:

NICHT Recht hast Du mit der Hoffneung, dass eine Füllung zur Beseitigung von Spontanschmerzen geeignet wäre. Keine Füllung ist das. Wenn man mit Schmerzen zum Notdienst geht, hat man einen, mehr oder weniger stark entzündeten, Zahnnerv. Eine Füllung ändert daran nichts, egal wie toll ihre Werkstoffeigenschaften sind. Nachdem der Notdienst-ZA es nicht vermocht hat, Dir das klar zu machen UND nachdem er mutmaßlich nichts gegen Deine Schmerzen unternommen hat, könntest Du mit Rechts- und Staatsanwälten Kontakt aufnahmen.

Frage: darf er das? Immerhin rechnet er diesen :Notdienstbesuch
mit meiner Kasse ab und wollte von mir auch 10 EUR haben.

siehe oben . such’ Dir einen Zahn arzt.

Zum Thema Wunschtherapie: (Zahn)ärzte haben das Recht der Therapiefreiheit.

http://de.wikipedia.org/wiki/Therapiefreiheit

Wenn ein Zahnarzt bestimmte therapeutische Methoden ablehnt, hat er die Freiheit dazu. Es ist deshalb auch keine unterlassene Hilfeleistung, wenn ein ZA Dir die Amalgamfüllung verweigert, (wahrscheinlich hätte er wohl auch schon so lange keine AM-Füllung mehr gemacht, dass er es gar nicht mehr könnte). Kritisch wird es, wenn er die Schmerzbehandlung mit einer bestimmten Methodik in der Füllungstherapie verquickt. Dafür gibt es keine vernünftigen Gründe.

Gruß

Kai Müller