Darf ein Zahnarzt für einen KV eine Rechnung stellen?
Meine Kasse hätte für diesen KV nichts übernommen, deshalb habe ich die Behandlung nicht machen lassen. Daraufhin erhielt ich eine Rechnung über 70 Euro. Er hat mich nicht darauf hingewiesen, dass der KV kostenpflichtig ist.
Hallo,
Wenn Du gesetzlich versichert bist, ist die Erstellung eines Heil- und Kostenplans nicht berechnungsfähig.
Bei Privatversicherten ist die Erstellung eines Heil- und Kostenplans abrechenbar: GOZ Nummer 003 - bei 2,3 fachem Satz ca. 30€
Ist eine geplante Behandlung generell eine Privatbehandlung (z.B. Implantatversorgung, Kieferorthopädie bei Erwachsenen) so ist eigentlich auch die dafür notwendige Untersuchug, Röntgenbilder, usw. die zum Kostenvoranschlag führen eine Privatleistung. Darauf muss der Patient natürlich hingewiesen werden! Die Nachweispflicht trägt der Rechnungssteller.
Viele Grüße Christian