Hallo,
gegeben sei folgender Sachverhalt:
Arbeitsloser mit ALG I Bezug bewirbt sich von selbst - also kein Stellenvorschlag der Agentur für Arbeit - bei einer Zeitarbeitsfirma diese hat evtl. eine Stelle zur Arbeitnehmerüberlassung, bei dem Vorstellungsgespräch beim Kunden stellt sich heraus das die Stelle auf maximal 6 Monate befristet ist und es KEINE Option auf übernahme gibt.
Der ALGer lehnte diese Stelle ab, da er bereits folgende Erfahrung bei einer Zeitarbeitsfirma machte: Letztes Jahr 3 mal gekündigt, jedesmal wenn kein Einsatz in Sicht, die Kündigungen wurden jeweils wieder zurückgezogen aufgrund eines Einsatzes 3. Kündigung war dann endgültig. Da auch bei der neuen Zeitarbeitsfirma die Zukunft ungewiss ist nach dem angebotenem Einsatz lehnte er jetzt die Stelle ab. Hintergrund für nichtwissende man darf bei Zeitarbeitsfirmen nur eine gewisse anzahl an Minusstunden haben.
Jetzt die Frage: Person die am anderen Ende der Telefonleitung das Gespräch entgegennahm fragte zum Schluss ob der Anrufer zur Zeit ohne Arbeit sei, dieser bejahte die Frage, worauf der andere Das Telefonat mit den Worten beendete " das ist ja Interessant" dar f die Zeitarbeitsfirma über diesen Sachverhalt meldung an die für den ALGler zuständige Agentur für Arbeit machen (Stichwort Datenschutz, da es ja keine Vorgesschlagene Stelle der Agentur für Arbeit war)?
Was für möglichkeiten hat der ALGler gegenüber der Agentur für Arbeit?
Muss er Konsequenzen seitens der Agentur für Arbeit befürchten??
Vielen Dank für die Beantwortung dieser fiktiven Fragen
Grüße der Herbst
P.S.: bitte jetzt keine Flames von wegen Arbeitsfaul u.s.w. Der AGler ist durchaus willig zu arbeiten und hatte auch schon Jobs wo andere nur die Nase rümpfen aber er möchte nicht wieder nach 6 Monaten Anträge ausfüllen müssen und auch finanzielle Planungssicherheit haben.