Hallo,
in unserer Firma gibt es definitiv keine Schwarzarbeiter. Soviel vorweg. Bei einer Kontrolle wurden wir (alle Angestellte) einzeln zur Befragung gerufen. Perso vorzeigen etc.
Dann wurde ich nach meinem Gehalt gefragt.
Meine Frage lautet nun: Darf der Zoll danach fragen?
Damit meine ich darf er das rechtlich? Musste ich ihm darüber Auskunft geben?
Zugegeben ich war da so perplex dass ich mein Gehalt nannte aber im Nachhinein gesehen was geht die das an wieviel ich verdiene, oder ?!
Hallo!
Aber hallo,das ist der Kern der Kontrolle.
Sie fragen nach Arbeitstagen,-zeit und natürlich nach dem Lohn.
Es geht doch um die Sozialabgaben,und die berechnen sich doch bekanntlich nach dem Lohn.
mfG
duck313
Hallo
Aber hallo,das ist der Kern der Kontrolle.
Sie fragen nach Arbeitstagen,-zeit und natürlich nach dem
Lohn.
Es geht doch um die Sozialabgaben,und die berechnen sich doch
bekanntlich nach dem Lohn.
Und der Kern der Frage war, inwiefern man denn überhaupt zur Auskunft verpflichtet ist.
Greetz
Der Kater
_Stimme duck313 zu. Auch wenn du direkt in dem Augenblick keine Aussage treffen willst (Zuhörer, Kollegen), die Info kann eingeholt werden, spätestens über den Arbeitgeber und eine Kontoeinsicht. Es ist genau die Aufgabe der Beamten hier zu ermitteln.
Gruß,
floyd_83_
hi,
Stimme duck313 zu. Auch wenn du direkt in dem Augenblick keine
Aussage treffen willst (Zuhörer, Kollegen), die Info kann
eingeholt werden, spätestens über den Arbeitgeber und eine
Kontoeinsicht. Es ist genau die Aufgabe der Beamten hier zu
ermitteln.
Wenn die Beamten das oben aufgezählte könnten, wozu bemühen sie sich dann an den Arbeitsplatz?
Prüfen ob die Person angemeldet ist, leuchtet ein.
Ob ein Mindestlohn eingehalten wird, leuchtet ein.
aber dass sich danach ein Beamter hinsetzt und die Gezahlten SV abgaben nachrechnet und Vergleicht… da würde es ja schneller Auffallen, wenn die Höhe der Abgaben vom Durchschnitt abweicht.
oder habe ich etwas übersehen, wozu man unbedingt den Verdienst kennen muss?
grüße
lipi
Servus,
ja, die Beamten der Zollverwaltung - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - dürfen bei Außenprüfungen gem. § 2 Abs. 1 SchwarzArbG Arbeitnehmer nach der Höhe ihres Gehaltes fragen. Anders als bei Außenprüfungen der Sozialversicherungsträger und der Finanzbehörden sind Arbeitnehmer hier uneingeschränkt zur Mitwirkung verpflichtet - § 5 SchwarzArbG
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Servus,
oder habe ich etwas übersehen, wozu man unbedingt den Verdienst kennen muss?
ja: Es ist nützlich, den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber unabhängig voneinander nach der Höhe des Verdienstes zu fragen, wenn man feststellen möchte, ob die durch den Arbeitgeber erstellten Abrechnungen und Lohnkonten den tatsächlich bezahlten Lohn enthalten. Eine beliebte Durchführungsform von Schwarzarbeit ist die Anmeldung, Abrechnung und Verbeitragung eines vollzeit beschäftigten Arbeitnehmers als ein oder mehrere geringfügig Beschäftigte/r.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo Chipsi_J, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Zu diesem Zweck können und müssen die Beamten natürlich entsprechende Informationen einholen.
Es geht hier nicht immer NUR darum festzustellen, ob ein Arbeitgeber seine Beschäftigten ordnungsgemäß angemeldet hat. Der Zoll hat nebenbei auch ein Auge darauf, ob ein Arbeitgeber seine Verpflichtungen gegenüber seinen Beschäftigten erfüllt.
Als Arbeitnehmer stehen sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber. Wenn dieses in Ihrem Betrieb nicht ausgenützt wird - wunderbar. Dann ist ja alles Bestens. Aber es gibt eben - leider - immer auch Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten unter rechtswidrigen bzw. sittenwidrigen Bedingungen arbeiten lassen. Wenn dem Zoll bei einer Kontrolle solche Mißstände auffällig werden, kann er ggf. tätig werden.
Klar, kontrolliert der Zoll in erster Linie, ob in einem Betrieb nicht vielleicht schwarz gearbeitet wird. Die Fragen der Beamten sind obendrein aber auch vor dem Gesichtspunkt des Arbeitnehmerschutzes zu verstehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Sache ein bisschen verständlich machen.
Viele Grüße
Hallo P,
Zu diesem Zweck können und müssen die Beamten natürlich entsprechende
Informationen einholen.
so ganz natürlich ist das nicht - die Prüfer bei SV-Außenprüfungen und LSt-Außenprüfungen z.B. wären hie und da froh, sie dürften die Arbeitnehmer direkt interviewen. § 10 BVV sieht aber bei SV-Außenprüfungen keine Mitwirkungspflicht der Arbeitnehmer vor, und § 200 Abs. 1 AO nur eine subsidiäre Mitwirkungspflicht unter bestimmten Bedingungen.
Insofern ist die umfassende Mitwirkungspflicht gem. § 5 Abs 1 SchwarzArbG schon etwas Besonderes.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
wie die erste Antwort: ja.
Gründe: Rechtsgrundlage da + kein Arbeitgeber wird zugeben, dass er illegal zu wenig zahlt bzw. Schwarzarbeiter beschäftigt. Das dient auch für die Sicherung deines Jobs.
Wurde die Frage nicht gelesen ?
ohne weiteren Text.
hi,
Abrechnung und Verbeitragung eines vollzeit beschäftigten
Arbeitnehmers als ein oder mehrere geringfügig Beschäftigte/r.
das is’ nen Argument.
Könnte man aber auch durch gezielte Fragen klären ohne den Lohn exakt in Erfahrung zu bringen.
Den Kern der Frage habe ich zumindest so verstanden, ob man den genauen Lohn nennen muss oder ob alle anderen (weniger detailreichen) Informationen ausreichen, die zum Aufklären der Sache dienen.
grüße
lipi
Servus,
ja, wenn der Zoll prüft, muss man.
Die Frage ist berechtigt, weil ein Arbeitnehmer, der über seine Bezüge Stillschweigen vereinbart hat, bei seinem Arbeitgeber in arge Schwulitäten kommen kann, wenn er gegenüber jemandem Angaben dazu macht, der dazu nicht berechtigt ist - wie gesagt z.B. bei einer SV-Außenprüfung und unter bestimmten Umständen bei einer LSt-Außenprüfung.
Angaben zur genauen Höhe der Bezüge „von beiden Seiten“ sind wichtig, um zunächst ohne konkrete „Stoßrichtung“ ein Gesamtbild zu erhalten, ob die Löhne in den Büchern und die bezahlten Löhne zusammenpassen, oder ob die Abrechnungen bloß pro forma gemacht werden.
Wenn sich bei diesem Anlass ein ausreichend konkreter Anfangsverdacht ergibt, bekommt man ohne allzu große Schwierigkeiten von einem zuständigen Richter dessen Einverständnis, dass das Büro vollständig ausgeräumt wird, so dass man sich im Anschluss an Amtsstelle in Ruhe (und ggf. mit Unterstützung von Recovery-Spezis) alle Festplatten und papiernen Unterlagen vornehmen kann.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hier zu läßt sich nichts mehr Ergänzen. Alle vor mir haben schon die Richtigen Antworten auf deine Frage gegeben.
Gruß
Auch von mir gibt es nichts zu ergänzen. Du hättest die Antwort verweigern können, dann hätte sich der Zoll die Angaben vom Arbeitgeber geholt. So oder so hätte man rausbekommen (was rechtlich korrekt ist) wieviel du verdienst.