Darlehen

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe einem Bekannten kurzfristig eine größere Summe geliehen. Ein schriftlicher Vertrag liegt zwar vor, leider habe ich dem Darlehensnehmer nicht dessen Kopie, sondern das Original gegeben… Habe ich nur mit der Kopie eine Chance, das Geld auf dem Rechtsweg zurückzubekommen, falls er den Vertrag nicht einhalten will?

Hallo Gabriele,
ob Kopie oder Original ist nicht entscheidend; bei einem Rechtsstreit kommt es darauf an ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist; es gibt ja auch mündliche Verträge; da hat man es allerdings schwerer überhaupt diesen Nachweis zu führen

Gruß
Martin Mendorf

Hallo,

das ist wohl eher eine Frage für einen Juristen als für einen Finanzfachmann.

Viele Grüße und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.