Darlehen

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage bezieht sich auf das Thema Forward-Darlehen. Ich habe 2006 eine Umschuldung meiner Hauskredite gemacht. Die Umschuldung greift aber erst 2010, weil nis dahin die alten Kredite noch laufen. Um mir die damals (2006) günsigen Zinsen zu sichern, habe ich ein Forward- Darlehen über 38.000€ bei meiner Hausbank (Nicht Bausparkasse) abgeschlossen. Der eff. Jahreszins beträgt bei diesem Darlehen 5.9%. Das toppt ja heute jede Bank. Jetzt meine Frage; Kann ich von dem Forward - Darlehen zurücktreten? Die Auszahlung wäre ja erst im Mai 2010. Es ist also noch kein Geld ausgezahlt woren. Wird die Bank dann auch Vorfälligkeitszinsen berechnen, obwohl sie mir das Geld noch nicht geliehen hat?
Vielen Dank für die Antwort.

MfG
Frank

Lieber Frank,

wenn die Zinsen heute höher lägen, könnte dann die Bank höhere Zinsen verlangen?: nein.

Sie haben einen Vertrag abgeschlossen der gültig ist.

Sollte die Bank einer Vertragsänderung zustimmen, könnte Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.

Die ist keine Rechtsberatung.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Etzel
www.Best-Zins.info + www.A-Zins.de

Hallo Frank,
kann leider nicht weiterhelfen,habe keine große Erfahrung mit den Forwardverträgen, aber ohne Kosten kommt auch hier nicht raus; ist ja ein Kreditvertrag, bei dem lediglich die Auszahlung weit in der Zukunft liegt.
Als erste Auskunft würde ich bei der betreffenden Bank nachfragen
Gruß
Martin Mendorf

Hallo Frank,
ohne Blick auf die konkreten Bedingungen des Darlehensvertrages kann ich gar keine Angaben machen. Darüber hinaus würde ich bereits aufgrund des Betrages, um den es geht, empfehlen, Ihre Frage nicht in einem Forum zu stellen, in dem konkrete Rechtsberatung untersagt ist. Diese Frage gehört an einen Rechtsanwalt/ ein Rechtsanwältin gestellt. Dann besteht für den Fall der Falschberatung auch eine Haftung.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo Frank,

ein Forward-Darlehen ist ein beidseitig verpflichtender Vertrag auf Termin und Verträge sind einzuhalten. Ob die Zinsentwicklung so ist wie es 2006 erwartet wurde oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Dies ist das Risiko von Forward-Darlehen für beide Vertragsbeteiligten.

Sofern die ursprünglich finanzierende Bank das Forward-Darlehen gemacht hat, ist es auch schon ausgezahlt.
Wenn eine andere Bank, hat sich diese das Geld bereits auf Termin eingekauft und muß entsprechend dafür zahlen. Somit kann es sogar sein, dass bei Nichtabnahme eine Entschädigung zu zahlen ist.
Dies ergibt sich aber in beiden Fällen aus dem Vertrag.
Prüfe mal den Vertrag oder frage einfach bei der Bank an, was im Falle einer Nichtabnahme passiert.
Gruß
Jürgen

Antwort:
Lieber Frank, Du schreibst mir aus der Seele.
Genau das habe ich hinter mir, als Banker, der 40 Jahre Mitarbeiter derselben Bank ist, also normalerweise bei BauFin-Darlehen Vergünstigungen bekommt.
Ich meine, keine Chance. Ich zahlte heuer TEUR 13 Vorfälligkeitsentschädigung, um rauszukommen aus den Forwardsätzen (die noch gar nicht zeitlich beim Darlehen begannen, sondern bis dahin reine Zinssicherung waren).
Meine Intention war: Gesamtbelastung drücken - lieber länger zahlen, sich aber - solange man lebt - noch etwas leisten können.
Dass sich die Zinsen so oder so entwickeln, kann kein Mensch wissen, auch die Experten nicht, sonst wären die alle Millionäre.
5,9% ist nicht schlecht. Die letzten Jahrzehnte galt ein Durchschnittszinssatz von etwa 8 - 8,5% als gegeben.
In den letzten vielen Jahren, ist der Hypothekenzins günstiger geworden, weil weil die Länder fast alle hoch verschuldet sind und keinen Bock auf hohe Zinsen haben (die müssten Sie ja an die Banken zahlen).
Bundesbank hin oder Europäische Zentralbank her, die werden -meine private Meinung- auch gesteuert.
Dass wir derzeit einen historischen Langfristzinsstand haben, das stimmt.
Es mag Dich ärgern, dass Du nicht rauskannst, wenn dann mit Vorfälligkeitsentschädigung, aber bedenke, Dein Darlehen beläuft sich „nur“ auf Euro 38.000.
Stell Dir vor, Du hättst (bei Neubau) 200 bis 300.000.
Da würde es schon besser krachen.
Also, freue Dich, daß Du schon mal 5,9% sicher hast.
Nichtsdestotrotz, frag mal Deine Bank, was es Dich bei vorzeitiger Auflösung des Forwardsatzes kosten würde!
Eins ist klar: Die Berechnung wird so sein, dass Du,
wenn Du die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen würdest, trotzdem keinen Vorteil von einem niedrigeren Zinssatz hättest. Warum? Weil die Bank „zuschlagen
wird“.

Du sagst, „es ist noch kein Geld ausgezahlt“.
Muß es auch nicht sein. Aber die Bank hat sich
refinanziert, d.h., den
von Dir gewünschten Zinssatz am Markt gesichert.

Servus aus Niederbayern.
Wenn Du noch Fragen hast, wie üblich, oder
[email protected]

Bracco